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IHK weist auf Voraussetzungen für Anträge zum Fluthilfe-Aufbaufonds hin

IHK weist auf Voraussetzungen für Anträge zum Fluthilfe-Aufbaufonds hin Posted on 29. September 2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist betroffene Unternehmen auf die Antragstellung für Aufbauhilfen beim „Aufbaufonds Hochwasser“ hin, die seit dem 17. November gestellt werden können. „Die Antragstellung ist über das Portal der NRW.BANK möglich, dazu sind jedoch einige Voraussetzungen im Vorfeld zu klären“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Für die betroffenen Unternehmen hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine telefonische Hotline unter 0228 2284 228, E-Mail HotlineFluthilfe@bonn.ihk.de, eingerichtet. „Unsere Beraterinnen und Berater helfen gerne im Vorfeld der Antragstellung“, so Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK: „Bevor die Anträge gestellt werden können sind zur Bezifferung der Schäden Gutachten von vereidigten Sachverständigen und / oder Steuerberatern / Wirtschaftsprüfern unumgänglich.“

Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert bis zu 80 Prozent des Schadens geltend machen – in Härtefällen von bis zu 100 Prozent. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig: 1. Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung; 2. Beratung zur Antragstellung durch die IHK mit erster Prüfung der Anträge; 3. Antragstellung online über das Portal der NRW.BANK. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.

Die IHK Bonn/Rhein-Sieg setzt sich ferner für eine Ausweitung der Fluthilfe auf mittelbar betroffene Unternehmen ein. Hille: „Bislang sind Unternehmen antragsberechtigt, die unmittelbar vom Starkregen und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen waren. Dadurch fallen Unternehmen nicht unter die staatlichen Hilfen, die zwar nicht direkt vom Hochwasser betroffen waren, aber etwa durch Evakuierung, Stromausfall oder sonstige Auswirkungen ihre Geschäfte nicht aufrechterhalten konnten. Hier brauchen wir eine Lösung.“

Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3787) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ https://twitter.com/IHK_Bonn und https://www.instagram.com/ihk_bonn_rheinsieg/ unter den Hashtags #GemeinsamHelfen und #GemeinsamBonnRheinSieg ein.

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