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KfW-Schnellkredit kann ab dem 15. April beantragt werden

KfW-Schnellkredit kann ab dem 15. April beantragt werden Posted on 14. April 2020

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Unternehmen darauf hin, dass ab dem 15. April der KfW-Schnellkredit 2020 beantragt werden kann. „Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind, können bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Die Kredithöhe beläuft sich auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern bis einschließlich 50 Mitarbeitern bzw. maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Der Kredit kann für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) verwendet werden und ist zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK stehen für Finanzierungsfragen unter der Hotline 0228 2284 228 zur Verfügung. „Für viele Unternehmen geht es um die Existenz“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Hier stehen insbesondere Fragen zur Liquidität sowie zu Krediten und Bürgschaften für Unternehmen im Vordergrund.“ Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den Corona-Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3510 und Unterseiten) hat die IHK ihr Webinar „Finanzierung mit Haus- und Förderbanken in der Corona-Krise“ online gestellt. Es kann unter Webcode @3519  abgerufen werden. Ferner stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ und https://twitter.com/IHK_Bonn ein.

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