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Wöhrl-Insolvenz: So gehen Anlegern nicht alle Gelder durch die Lappen

Wöhrl-Insolvenz: So gehen Anlegern nicht alle Gelder durch die Lappen Posted on 11. Januar 2017

Die Schieflage des Modehauses Wöhrl mündete am 1. Dezember 2016 im Insolvenzverfahren. Zwar hegt der Vorstand Hoffnungen auf eine erfolgreiche Sanierung, Anleger müssen aber in jedem Fall mit finanziellen Verlusten rechnen. Eine Prüfung der Ansprüche ist deshalb ratsam, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Die Modehauskette Wöhrl kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Nun könnte sie jedoch kurz vor dem Aus stehen. Sowohl die Rudolf Wöhrl AG als auch die „Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG“ befinden sich in Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Der DFMS-Geschäftsführer Hilmar Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Sanierungsmaßnahmen sollen die Kette jetzt aus der Insolvenz hinausführen. Ob dies gelingt, muss sich aber natürlich erst noch zeigen.“

Die Eröffnung des Verfahrens konnte zumindest nicht aufgehalten werden, obwohl es zuvor ein Schutzschirmverfahren gab. Dem Internetportal „nordbayern.de“ zufolge will die Kette aber bis spätestens Ende Januar 2017 einen Investor präsentieren. Dabei zähle die Enkelgeneration der Familie Wöhrl zu den Interessenten. Hilmar Heinze: „Ein neuer Investor oder eine erfolgreiche Sanierung schützen die Anleger aber nicht zwangsläufig vor finanziellen Einbußen. Kommt es zu Änderungen in den Anleihebedingungen, könnten Zinsen wegfallen oder zumindest minimiert werden.“

„Zudem ist völlig ungewiss, ob die endgültige Pleite, vor allem auch auf längere Sicht, verhindert werden kann“, so Heinze weiter. Betroffene sollten ihre Forderungen daher mit professioneller Unterstützung zur Insolvenztabelle anmelden. Dies kann auch nach der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist möglich sein. Darüber hinaus empfiehlt sich die fachmännische Prüfung weiterer Ansprüche. Weisen der Prospekt oder die Beratung Fehler auf, bestehen gute Chancen auf Schadensersatz. Anleger können sich für eine kostenfreie Erstberatung an den DFMS wenden.

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