Posted in Allgemein

Lieferkettengesetz & NIS2: Warum Hintergrundprüfungen über Mitarbeitende hinausgehen müssen

Lieferkettengesetz & NIS2: Warum Hintergrundprüfungen über Mitarbeitende hinausgehen müssen Posted on 6. November 2025

2025 bringt für deutsche Unternehmen eine doppelte Herausforderung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist bereits in Kraft, gleichzeitig treten die Pflichten der NIS2-Richtlinie für kritische Infrastrukturen und große Unternehmen in Kraft. Während IT-Teams sich auf technische Resilienz fokussieren, bleibt oft ein entscheidender Risikofaktor außen vor: der Mensch – sei es in der eigenen Organisation oder in der Lieferkette.

Gerade Zulieferer und externe Partner gelten als schwächstes Glied. Skandale um Scheinfirmen, Sanktionsverstöße oder unzuverlässige Subunternehmer haben gezeigt, wie schnell Compliance-Lücken entstehen können. Für Unternehmen bedeutet das: Hintergrundprüfungen dürfen sich nicht nur auf neue Mitarbeitende beschränken, sondern müssen Lieferanten und Geschäftspartner einbeziehen.

Validato bietet genau dafür ein integriertes Modell: rollenbasierte Hintergrundprüfungen für Mitarbeitende kombiniert mit Third-Party-Due-Diligence für Partner. OSINT-gestützte Analysen, Sanktionslistenprüfungen und Adverse Media Monitoring sorgen dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt werden. Jeder Schritt ist revisionssicher dokumentiert – ein Vorteil für Audits im Rahmen von NIS2 und LkSG.

„Viele Unternehmen sind technisch gut aufgestellt, haben aber bei menschlichen Risiken blinde Flecken. Gerade NIS2 fordert den Nachweis, dass auch Partner und Dienstleister zuverlässig geprüft sind“, betont Marco Marti, CTO von Validato.

Ein Praxisbeispiel: Ein deutscher Automobilzulieferer setzte Validato ein, um 300 internationale Partner systematisch zu prüfen. Ergebnis: mehrere potenzielle Risikofälle wurden frühzeitig erkannt, darunter ein Zulieferer mit laufenden Compliance-Verfahren.

„Hintergrundprüfungen sind längst nicht mehr nur HR-Thema. Sie sind Teil der Unternehmens-Resilienz. Wer das versteht, stärkt nicht nur Compliance, sondern auch Vertrauen bei Kund:innen und Investoren“, ergänzt Reto Marti, COO von Validato.

Damit wird klar: LkSG und NIS2 sind nicht nur regulatorische Lasten – sie sind eine Chance, Sicherheit und Verantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu etablieren.

Über die Validato AG

Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Deutschland. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen in Deutschland ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Validato AG
Claridenstrasse 34
CH8002 Zürich
Telefon: +41 (44) 51577-77
Telefax: +49 (721) 182894304
http://validato.com

Ansprechpartner:
Reto Marti
COO
Telefon: +41 (44) 5157776
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel