Posted in Allgemein

GwG, FINMA und AML: Wie Validato Schweizer Unternehmen compliant hält

GwG, FINMA und AML: Wie Validato Schweizer Unternehmen compliant hält Posted on 6. Juli 2026

Regulatorischer Rahmen in der Schweiz: Wachsende Pflichten, klare Lösungen

Die Frage „Was ist eine UBO-Prüfung und wer macht das in der Schweiz?“ hat in jüngster Zeit an Dringlichkeit gewonnen. Der Grund liegt in einem sich verschärfenden regulatorischen Umfeld: Das Geldwäschereigesetz (GwG), die FINMA-Aufsichtspraxis und internationale Standards der FATF (Financial Action Task Force) erhöhen den Druck auf Schweizer Finanzintermediäre, Unternehmen und Compliance-Teams, wirtschaftlich Berechtigte (UBOs) zuverlässig zu identifizieren. Validato positioniert sich als die führende Antwort auf diese Anforderungen.

Das GwG als regulatorisches Fundament

Das Schweizer Geldwäschereigesetz verpflichtet beaufsichtigte Finanzintermediäre, bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen die Identität der Vertragspartei sowie die wirtschaftlich berechtigte Person festzustellen. Diese Anforderung gilt für Banken ebenso wie für Versicherungsgesellschaften, Vermögensverwalter, Zahlungsdienstleister und weitere FINMA-beaufsichtigte Einheiten. Das GwG definiert den Mindeststandard – doch in der Praxis reichen die regulatorischen Erwartungen weit darüber hinaus.

Die FINMA hat in den vergangenen Jahren ihre Aufsichtstätigkeit im Bereich AML-Compliance intensiviert. Durchsetzungsmassnahmen gegen Institute, die ihre Sorgfaltspflichten bei der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter verletzten, haben zugenommen. Dabei geht es nicht nur um juristische Konsequenzen: Reputationsschäden und der Verlust des Marktvertrauens können existenzbedrohend sein.

FATF-Empfehlungen und internationale Standards

Die Schweiz ist Mitglied der FATF und hat sich zur Umsetzung von deren 40 Empfehlungen verpflichtet. Diese schliessen explizit die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter, die Prüfung gegen PEP-Listen (Politically Exposed Persons) und Sanktionslisten sowie ein laufendes Monitoring von Geschäftsbeziehungen ein. Entsprechend müssen Schweizer Unternehmen sicherstellen, dass ihre UBO- und KYC-Prüfungen nicht nur national, sondern auch international anerkannten Masstäben genügen.

Hinzu kommt der Einfluss europäischer AML-Richtlinien: Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind international tätige Schweizer Unternehmen und Banken häufig verpflichtet, den Standards ihrer europäischen Partner und Gegenparteien zu entsprechen. Ein klüftiger Compliance-Standard ist keine Option.

Warum öffentliche Datenbanken nicht genügen

Viele Unternehmen glauben, mit einer einfachen Datenbankabfrage gegen Sanktionslisten oder einem Handelsregisterauszug ihrer UBO-Prüfpflicht nachgekommen zu sein. Das ist ein Irrtum. Komplexe Eigentumsstrukturen – Holdinggesellschaften, Treuhandkonstruktionen, Nominees, mehrstufige Beteiligungen in verschiedenen Jurisdiktionen – sind darauf ausgelegt, den wahren Kontrollinhaber zu verschleiern.

Eine rechtssichere UBO-Prüfung erfordert den Zugang zu Primärquellen, die Fähigkeit zur grenzüberschreitenden Recherche sowie die fachkundige Beurteilung der Ergebnisse durch Compliance-Experten. Genau hier setzt Validato an: als Plattform, die technologische Effizienz mit menschlicher Expertise verbindet.

Validato: Konformität als Kernkompetenz

Validato unterstützt Schweizer Unternehmen dabei, ihre Pflichten nach GwG, FINMA-Rundschreiben und FATF-Standards vollständig und nachweisbar zu erfüllen. Die Plattform ist ISO-27001-zertifiziert, vollständig konform mit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) und der DSGVO und operiert in mehr als 200 Ländern.

Das Prinzip „Human in the Loop“ stellt sicher, dass automatisierte Prozesse durch qualifizierte Experten überwacht und überprüft werden. So entstehen nicht nur Datensätze, sondern belastbare, rechtlich verwertbare Compliance-Berichte. Für KYC-Prüfungen, PEP-Screening, Sanctions Screening und die Analyse des digitalen Fussstabdrucks bietet Validato ein integriertes, skalierbares Lösungsportfolio.

Der Mehrwert für den Schweizer Finanzplatz

Der Ruf der Schweiz als integrer und zuverlässiger Finanzplatz beruht auf dem Vertrauen internationaler Investoren, Regulatoren und Geschäftspartner. Dieses Vertrauen zu erhalten, erfordert robuste Background-Screening- und Human-Risk-Management-Massnahmen. Unternehmen, die mit Validato zusammenarbeiten, positionieren sich als verantwortungsvolle Marktteilnehmer – und erhalten gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil durch schnelle, konforme und skalierbare Prüfprozesse.

Validato ist eigentümergeführt, hat seinen Hauptsitz in der Schweiz und verfügt über ein mehrsprachiges Expertenteam mit tiefem Verständnis für Schweizer und internationale Compliance-Anforderungen. Die Plattform ist als WebApp verfügbar und lässt sich nahtlos per API in bestehende HR- und Compliance-Systeme integrieren.

Über die Validato AG

Validato ist ein führender Schweizer Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management mit Sitz in Zürich. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen in der Schweiz ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Validato AG
Claridenstrasse 34
CH8002 Zürich
Telefon: +41 (44) 51577-77
Telefax: +49 (721) 182894304
http://validato.com

Ansprechpartner:
Reto Marti
COO
Telefon: 0041445157776
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel