Posted in Allgemein

TÜV SÜD und Wirtschaftsprüferverband wp.net e.V. kooperieren

TÜV SÜD und Wirtschaftsprüferverband wp.net e.V. kooperieren Posted on 18. September 2023

Der Verband der mittelständischen Wirtschaftsprüfer (WP) wp.net e.V. und TÜV SÜD werden zukünftig kooperieren mit dem Ziel, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der kommenden Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) zu unterstützen und eine fristgerechte Prüfung der Informationen zu ermöglichen. Durch die Kooperation werden Wirtschafts- und Nachhaltigkeits-Prüfdienstleistungen kombiniert und ermöglichen so, dass KMUs mit Inkrafttreten der CSRD bei ihrem Wirtschaftsprüfer bleiben können und trotzdem eine fristgerechte und kompetente Prüfung der zu berichtenden Nachhaltigkeitsinformationen umsetzen können.

„Die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts gemäß CSRD beinhaltet eine Vielzahl detaillierter und qualifizierter Aussagen, die zukünftig berichtet und geprüft werden müssen. Dazu müssen die Daten zuverlässig erfasst, bewertet und strukturiert werden, um z.B. die Anforderungen der EU-CSRD-Richtlinie und der Prüfungsstandards (ISSA 5000) zu erfüllen“, so Michael Gschrei, Vorstand von wp.net e.V. Durch die Partnerschaft mit TÜV SÜD bietet wp.net seinen Mitgliedern und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft bedarfsgerechte Dienstleistungen an. Die Fachkräfte von TÜV SÜD und wp.net decken das komplette Spektrum der geforderten Berichtsinhalte ab und stellen die Qualität der jeweiligen Angaben durch ihre Erfahrung als Abschlussprüfer sowie als Technischer Dienstleister vieler Unternehmen sicher.

Prüfungsengpässe vermeiden – von Erfahrung profitieren
Auch Prof. Dr. Matthias J. Rapp, Finanzvorstand der TÜV SÜD AG, sieht viel Potenzial in der Zusammenarbeit: „Die Leistungen von TÜV SÜD und wp.net ergänzen sich optimal. So kann den drohenden Kapazitätsengpässen durch die gesetzliche CSRD-Berichts- und Prüfpflicht wirksam begegnet werden. Diese droht, weil sehr viele Unternehmen zukünftig mehr CSR-Informationen berichten und prüfen lassen müssen. TÜV SÜD hat langjährige Erfahrung im Messen, Quantifizieren und Verifizieren von Nachhaltigkeitsleistungen gemäß anerkannter Regelwerke.“

Die Zusammenarbeit von wp.net und TÜV SÜD umfasst beispielsweise die Schulung von Prüfern und Berichterstellern bezüglich der vielfältigen Nachhaltigkeitskriterien und deren speziellen Anforderungen, damit diese in der Berichterstattung erfüllt werden können.

CSRD-Berichts- und Prüfpflicht besonders für mittelständische Unternehmen herausfordernd
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU wird ab dem Geschäftsjahr 2024 verpflichtend eingeführt. Zukünftig werden knapp 50.000 Unternehmen in Europa ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten umfassend berichten müssen. Was und wie zu berichten ist, schreiben verbindliche Reporting-Standards (ESRS) vor. Die CSRD sieht für diese Angaben eine Prüfpflicht vor, die für die ersten Unternehmen schon ab dem Berichtsjahr 2024 gilt. Nachhaltigkeitsinformationen müssen laut CSRD in einem separaten Abschnitt im Lagebericht – also einem gesetzlichen Bestandteil des Konzern- oder Jahresabschlusses – wiedergegeben werden. Bisher werden solche Abschlüsse ausschließlich von Wirtschaftsprüfern geprüft.

Liberalisierung des Prüfungsmarkts mit Vorteilen für Unternehmen
Laut der CSRD sollen neben den klassischen Wirtschaftsprüfern auch unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen („Independent Assurance Services Provider – IASP“), wie bspw. TÜV SÜD, Nachhaltigkeitsinformationen bewerten dürfen. Auf diese Weise soll ausdrücklich der Markt für Prüfungsdienstleister liberalisiert und damit die Qualität der Prüfung weiter verbessert und ein offenerer, stärker diversifizierter Prüfungsmarkt erreicht werden. Einige andere EU-Mitgliedstaaten haben sich schon sehr positiv dieser Option gegenüber ausgesprochen. Gleichzeitig können damit Kapazitätsengpässe hinsichtlich der Prüfungen und Prüffristen minimiert werden. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht ist in Arbeit. Ein erster Referentenentwurf des Gesetzes und damit eine etwaige Öffnung des Prüfmarkts für IASPs soll vom Bundesministerium für Justiz (BMJ) im Herbst publiziert werden.

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuvsud.com

wp.net wurde im Januar 2005 mit bundesweiter Ausstrahlung von einer kleinen Gruppe um Michael Gschrei in München gegründet. Ein großes Ziel betraf die Mitwirkung bei der 2000 in Deutschland gestarteten EU-weiten Regulierungswelle. Ein neues Wahlrecht 2010 brachte wp.net die absolute Mehrheit in der Wirtschaftsprüferkammer. Die Verhältnismäßigkeit aller Regulierungsmaßnahmen ist auch heute noch für wp.net ein Schwerpunkt. Daneben macht der Verein Facharbeit für die mittelständische Wirtschaftsprüfung und die Einzelpraxen. wp.net ist heute das Sprachrohr für rund 60% der Wirtschaftsprüfer im Berufsstand für Politik und Presse.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Dr. Richard Wittsiepe
wp.net e.V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung
Telefon: +49 (170) 5200965
E-Mail: rwittsiepe@webag.com
Heidi Atzler
Pressesprecherin
Telefon: +49 (89) 5791-2935
Fax: +49 (89) 5791-2269
E-Mail: heidi.atzler@tuvsud.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel