Posted in Finanzen / Bilanzen

Industriestrompreis nötig, aber bei weitem nicht ausreichend

Industriestrompreis nötig, aber bei weitem nicht ausreichend Posted on 2. Juni 2023

Die IHK Saarland hat ihre Forderung nach einem gedeckelten Strompreis für energieintensive Unternehmen bekräftigt. Die aktuelle Diskussion um den Industriestrompreis greift für sie aber zu kurz. Mit ihren Forderungen mahnt die Kammer substanzielle Nachbesserungen am Konzept von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck an, da der dort vorgesehene gedeckelte Strompreis nur wenigen Unternehmen zugutekommen würde.

„Klar ist: Der Industriestandort Saarland braucht auch nach dem Auslaufen der gegenwärtig geltenden Preisbremsen Energie zu international wettbewerbsfähigen Preisen. Ein temporär gedeckelter Strompreis für energieintensive Betriebe ist daher gerade vor dem Hintergrund der beachtlichen transformatorischen Herausforderungen der Saarindustrie ein wichtiger Baustein. Dieser allein wird aber bei weitem nicht ausreichen, da die hohen Energiekosten eine Benachteiligung aller Unternehmen im internationalen Wettbewerb darstellen. Dadurch werden notwendige Investitionen in der gesamten Breite der deutschen Wirtschaft ausgebremst – mit der schon heute erkennbaren Folge, dass Unternehmensverlagerungen über den Kern der energieintensiven Industrie hinausreichen. Die Bundesregierung sollte daher zügig ein ausbalanciertes Konzept vorlegen, das gerade auch den Mittelstand sowie private Haushalte in den Fokus nimmt.“ So kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé die aktuelle Debatte zur Einführung eines Industriestrompreises.

Stromsteuer, Umlagen und Netzentgelte senken, Energieangebot ausbauen

Die IHK fordert bereits seit geraumer Zeit, dass die Bundesregierung zuvorderst die hohen Steuern auf Energie so stark und so schnell wie möglich auf ein EU-Mindestmaß senkt und zugleich alle Umlagen streicht. Zudem müssen nun rasch geeignete Rahmenbedingungen zum bedarfsgerechten Ausbau des Energieangebotes festgelegt werden, um einen wettbewerbsfähigen Strompreis auch für jene Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sicherzustellen, die angesichts der eng gefassten Grenzen nicht als energieintensive Betriebe gelten.

Als zweiten Baustein einer Entlastung spricht sich die IHK zudem für die Einführung von langfristigen, direkten Stromlieferverträgen zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und Stromverbrauchern aus der Wirtschaft aus. Diese so genannten „Power Purchase Agreements“ würden beiden Seiten Planungssicherheit bieten. Mit Hilfe von staatlichen Investitionskostenzuschüssen oder auch beschleunigten Abschreibungen auf Erzeugerseite könnte so das Angebot von Ökostrom zu attraktiven Preisen zielgerichtet ausgebaut werden. Auch eine Reduzierung der Netzentgelte sei für diese Lieferungen denkbar.

Erst als dritten Baustein sieht die IHK einen Gewerbestrompreis für energieintensive Betriebe vor, der laut Thomé aber nicht nur einen kleinen Teil der Wirtschaft begünstigen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen Unternehmen verschiedener Größenklassen führen darf.

„Die Politik ist nun gefordert, ein ausbalanciertes Modell auf den Weg zu bringen, das die gewerbliche Wirtschaft in ihrer Breite entlastet, keine zusätzliche Bürokratie schafft und auch private Verbraucher in den Fokus nimmt“, sagt Thomé.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Volker Meyer zu Tittingdorf
Stellvertretender Pressesprecher, Redaktion saarwirtschaft
Telefon: +49 (681) 9520-310
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: Volker.MeyerzuTittingdorf@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel