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Lockdown verhindern, Unternehmen stützen

Lockdown verhindern, Unternehmen stützen Posted on 3. Dezember 2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hat die gestrigen Corona-Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz mit gemischten Gefühlen aufgenommen. „Oberste Priorität hat für die regionale Wirtschaft die Vermeidung eines erneuten Lockdowns“, sagt IHK-Präsident Stefan Hagen: „Deshalb begrüßen wir alle Maßnahmen, die dazu beitragen, sehen aber zugleich neue Belastungen auf Einzelhandel, Gastronomie oder Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft zukommen. Gerade diese Branchen haben besonders unter den Einschränkungen gelitten, obwohl bis heute nicht erwiesen ist, dass diese Bereiche zu den Infektionstreibern gehören.“ Die Politik habe leider im Sommer und Herbst die Gelegenheit verpasst, durch eine aktivere und überzeugende Impfkampagne die Impfquote signifikant zu steigern und werde davon jetzt eingeholt. Hagen: „Die Zeche zahlen jetzt leider wieder Unternehmen. Die 2G-Regel für Kinos und Theater, Gastronomie und Einzelhandel bedeutet für die Unternehmen zusätzlichen Aufwand und Kosten bei geringeren Einnahmen.“ Der Dezember ist bei Händlern die umsatzstärkste Zeit, der Onlinehandel wird hierdurch weitere Anteile hinzugewinnen, was sich nachteilig auf die Frequenzen und die Attraktivität der Innenstädte auswirken wird. Die IHK begrüßt deshalb die geplante Ausweitung der Wirtschaftshilfen für betroffene Unternehmen. Hagen: „Das gilt insbesondere für Feuerwerkshersteller und Schausteller, denen jetzt vielfach die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Es darf nicht sein, dass gesunde Unternehmen durch ein Verkaufsverbot in die Insolvenz getrieben werden.“ Das Verkaufsverbot stellt einen übermäßigen Eingriff in die Gewerbefreiheit eines Unternehmens dar, dessen Produkte nur an drei Tagen im Einzelhandel verkauft werden darf. Ein Nachholeffekt seitens der Verbraucher ist nicht möglich, daher sollte es eine angemessene und ausreichende Entschädigung, ggf. abseits der Überbrückungshilfe, geben.
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