Posted in Allgemein

Gericht in Österreich bestätigt Sycor erstinstanzlich im Verfahren gegen Arineo

Gericht in Österreich bestätigt Sycor erstinstanzlich im Verfahren gegen Arineo Posted on 28. Juni 2021

Die Sycor Gruppe führt verschiedene Gerichtsverfahren gegen u.a. die Arineo in Deutschland und Österreich. In einem von der Sycor Austria angestrengten Verfahren in Österreich vor dem Landesgericht Wels gegen u.a. die Arineo GmbH sowie die Arineo Austria GmbH ist nun eine erstinstanzliche Entscheidung ergangen. Das Landesgericht Wels hat der Klage der Sycor Austria überwiegend stattgegeben:

  • Dem Begehren der Sycor Austria auf Unterlassung der unlauteren Abwerbung von weiteren Mitarbeitern in Österreich hat das Gericht zur Gänze stattgegeben.
  • Dem Begehren, dass festgestellt wird, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch für sämtliche Schäden haften, die der Sycor Austria aus der unlauteren Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden durch die Beklagten entstehen, hat das Gericht ebenfalls entsprochen.
  • Ein Teil der Unterlassungsbegehren wurde abgewiesen, da nach Ansicht des Erstgerichts kein Nachweis erbracht werden konnte, dass von den Beklagten Kunden gegenüber unrechtmäßige Behauptungen über die Sycor getätigt worden waren. Ferner wurde den Unterlassungsbegehren der Sycor Austria in Bezug auf die Nutzung bestimmter Unterlagen nur teilweise stattgegeben.

„Wenngleich die Entscheidung nicht rechtskräftig ist und wir uns teilweise nicht durchsetzen konnten, ist das ein sehr positives Zwischensignal, das unsere Sicht bekräftigt“, sagt Rüdiger Krumes als zuständiger Geschäftsführer der Sycor. „Denn die Ausführungen des Landesgerichts Wels bestätigen, dass die Führung der Arineo Mitarbeiter und Kunden der Sycor planmäßig zugunsten der Arineo abgeworben hat.“

Am 28. Juni 2021 startet ein Verfahren vor dem Landgericht Göttingen. Die Näder Holding GmbH als Muttergesellschaft der Sycor fordert Schadenersatz von der Arineo GmbH. Deren Vorgehen hat 2019 ein geplantes Zusammengehen mit der Allgeier Enterprise Services AG verhindert, der IT-Dienstleistertochter des Unternehmens Allgeier SE.

Zum Hintergrund: Sycor hat handfeste Anhaltspunkte dafür, dass Arineo sich bei der Abwerbung von Mitarbeitern und Kunden unlauterer Mittel bedient hat. Aus diesem Grund hat der in Göttingen beheimatete IT-Dienstleister im September 2019 eine Klage gegen die Arineo GmbH in Deutschland eingereicht. Bereits im Juli 2019 hat der österreichische Ableger von Sycor eine Klage u.a. gegen die Arineo GmbH und die Arineo Austria GmbH in Österreich eingereicht, über die nun erstinstanzlich entschieden wurde.

Insgesamt sind der Näder Holding und der Sycor-Gruppe Schäden in Millionenhöhe entstanden.

Über die SYCOR GmbH

Die Sycor-Unternehmensgruppe unterstützt ihre Kunden als Partner bei der digitalen Transformation. Innovative IT-Services und bedarfsgerechte IT-Lösungen decken dabei alle Unternehmensbereiche entlang der gesamten Wertschöpfungskette ab. Die Kunden der Sycor profitieren von professioneller Strategie-, Management- und Prozessberatung, hoher Branchen-Expertise und ausgewiesenem Technologie-Know-how.

Mit Hauptsitz in Göttingen und weiteren Standorten in Deutschland, Österreich, Amerika sowie Asien ist das Unternehmen international aufgestellt. Mehr als 600 Mitarbeiter integrieren dabei einzelne Lösungen harmonisch in bestehende IT-Landschaften oder bauen vollständig neue Infrastruktur- und Applikationslandschaften auf. Je nach Bedarf setzt Sycor Cloud-, On Premise- oder Hybrid-Lösungen um und betreibt diese.

Eigene Lösungen, vertikale Add-ons und alle Services im Umfeld von SAP ERP und Microsoft Dynamics 365 gehören genauso zum Angebot wie qualitätsgesicherte Lösungen und Services für IT-Outsourcing, Communication & Collaboration oder Customer Relationship Management (CRM). Das breite Know-how umfasst darüber hinaus Software Asset Management, Lizenzbeschaffungs-Optimierung, Security und Netzwerke. Im Bereich der Business Apps unterstützt Sycor seine Kunden in allen Phasen des Application Management Lifecycles und kann diesen auch komplett übernehmen. Zudem sichert Sycor die Akzeptanz neuer IT-Lösungen und den produktiven Umgang der Mitarbeiter in neuen Systemen mit individuellen Change- und Trainingskonzepten. Zu den Sycor-Kunden zählen namhafte Unternehmen aus den Branchen Pharma, Medizintechnik und Manufacturing.

Die SYCOR GmbH verfügt über ein nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagement. Das ISO 27001-Zertifikat der Technologie-Sparte ist der Beweis für ein stabil aufgebautes Informationssicherheits-Managementsystem.

Sycor ist Gold Partner und Partner Center of Expertise der SAP Deutschland SE. Als Microsoft Partner ist das Unternehmen Cloud Solution Provider, Strategic Development Partner für die Bereiche Vermietung, Handel, Service und Wartung mobiler Güter sowie Flottenmanagement. Diverse Gold- und Silber-Kompetenzen stehen für die breite Expertise der Sycor im Microsoft-Umfeld.

Sycor erwirtschaftete im Jahr 2020 einen Umsatz von 82,1 Mio. Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SYCOR GmbH
Heinrich-von-Stephan-Straße 1-5
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 490-0
Telefax: +49 (551) 490-2000
https://sycor-group.com/de-de

Ansprechpartner:
Sven Frenzel
Chief Marketing Officer
Telefon: +49 551 490 2024
Fax: +49 551 490 2000
E-Mail: sven.frenzel@sycor.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel