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Biofrontera AG: Biofrontera AG beschließt Pflichtwandlung von nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibungen

Biofrontera AG: Biofrontera AG beschließt Pflichtwandlung von nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibungen Posted on 12. November 2020

Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen ("Gesellschaft"), hat im August eine 1,00 % qualifiziert nachrangige Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 (ISIN DE000A3E4548 / WKN A3E454) ausgegeben. Diese ist eingeteilt in Stück 2.638.150 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 3,00 ("Teilschuldverschreibungen"). Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen begann am 20. August 2020 und endet am 20. Dezember 2021. Gemäß § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen ist die Gesellschaft aber zeitlich unbefristet jederzeit zur Pflichtwandlung berechtigt, nachdem der Kurs der Aktie der Gesellschaft EUR 4,50 überschritten hat ("Pflichtwandlungsauslösungspreis"). Der Pflichtwandlungsauslösungspreis wurde nach Beginn der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen überschritten.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von heute entschieden, gem. § 8 Abs. 2 der Anleihebedingungen vom Recht auf Pflichtwandlung Gebrauch zu machen. Die Aufforderung zur Pflichtwandlung wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

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