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Zinsgünstige Betriebsmittelkredite für gemeinnützige Unternehmen

Zinsgünstige Betriebsmittelkredite für gemeinnützige Unternehmen Posted on 15. Juli 2020

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Vergabe von zinsgünstigen Betriebsmittelkrediten über die NRW.BANK aus dem Programm „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“. „Damit wird eine Forderung der IHK-Organisation endlich umgesetzt, so dass auch gemeinnützige Organisationen und Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten jetzt auf Liquiditätsengpässe reagieren können“, sagt Regina Rosenstock, Gesamtbereichsleiterin Unternehmensförderung der IHK Bonn/Rhein-Sieg.

Aus „NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ vergibt die NRW.BANK ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 150 Millionen Euro zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen und/oder sozialen Infrastruktur. Gefördert werden unabhängig von der Rechtsform gemeinnützige Institutionen, Unternehmen mit mindestens 50 Prozent öffentlichem Gesellschafterhintergrund, zum Beispiel Flughäfen und Verkehrsgesellschaften, sowie gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren, zum Beispiel ambulante Pflegedienste und Betreiber von Kitas. Die Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Das Förderdarlehen ist bis Ende 2020 befristet und eine Antragsstellung muss über die jeweilige Hausbank erfolgen. Weitere Informationen gibt es unter www.ihk-bonn.de  unter Webcode @3519 und auf der Homepage der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/corona

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