Posted in Dienstleistungen

Evangelische Stiftung Pflege Schönau setzt Mieterhöhungen und Anpassungen des Erbbauzinses im Jahr 2020 aus

Evangelische Stiftung Pflege Schönau setzt Mieterhöhungen und Anpassungen des Erbbauzinses im Jahr 2020 aus Posted on 19. Mai 2020

Die Corona-Krise und der damit verbundene Lockdown haben das gesellschaftliche Leben nachhaltig verändert. Vertrauen und Sicherheit sind gerade in dieser Zeit wichtige Werte. Als Zeichen der Solidarität mit ihren Kunden wird die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) deshalb alle für das Jahr 2020 anstehenden Mieterhöhungen und Anpassungen des Erbbauzinses aussetzen. Dies betrifft rund 1.300 Erbbaurechtsverträge und 100 Mietverhältnisse der Stiftung, insgesamt etwa 10 % der bestehenden Verträge.

Die ESPS unterstützt mit dem Aussetzen der Mieterhöhungen und der Erbbauzinsanpassungen ihre Vertragspartner und leistet ihren Beitrag dazu, die ohnehin angespannte Situation nicht weiter zuzuspitzen. Vielen Menschen steht durch Kurzarbeit oder dem Verlust des Arbeitsplatzes deutlich weniger Haushaltseinkommen zur Verfügung, da die Pandemie vor allem den deutschen Mittelstand mit voller Wucht getroffen hat.

„Auch wir rechnen nach ersten Einschätzungen im laufenden und im nächsten Geschäftsjahr mit deutlichen Ertragseinbußen durch die veränderte wirtschaftliche Lage. Das hält uns jedoch nicht davon ab, als Unternehmen der Badischen Landeskirche soziale Verantwortung zu zeigen.“, betont Ingo Strugalla, geschäftsführender Vorstand der ESPS. Dieses Engagement sei auch in der Vergangenheit immer wieder deutlich geworden. So schaffe die Stiftung in den angespannten Wohnungsmärkten der badischen Metropolen dringend benötigten Wohnraum, oftmals auf freiwilliger Basis auch im preisgebundenen Segment.

Darüber hinaus sei der Wald der ESPS seit 1999 nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert und wird nach den Kriterien des naturnahen Waldbaus bewirtschaftet. Die Stiftung wende erhebliche Mittel für die Wegeerhaltung auf und biete umfangreiche waldpädagogische Aktivitäten. Auf rund 74 Hektar Wald würden unter Verzicht auf Erlöse wertvolle Biotope erhalten. „Bereits unser Stiftungszweck orientiert sich am Gemeinwohl. Kirchliches Bauen zu finanzieren heißt: Kulturdenkmäler erhalten und kirchliches Leben in den Gemeinden ermöglichen“, meint Strugalla.

Über Stiftung Schönau

Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) ist ein Unternehmen der Evangelischen Landeskirche in Baden. Das von ihr verwaltete Stiftungsvermögen ist der Landeskirche gewidmet. Aus rund 21.000 Erbbau- und Pachtverträgen, Investitionen in Immobilienfonds, der Vermietung von rund 800 Wohnungen sowie der Bewirtschaftung von 7.500 Hektar Wald erzielt die Stiftung Erlöse, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen – kirchliches Bauen zu finanzieren und Besoldungsbeiträge für Pfarrstellen bereitzustellen. Darüber hinaus stellt die ESPS weitere finanzielle Mittel für den Haushalt der Evangelischen Landeskirche bereit.

Das Stiftungsvermögen stammt aus dem ehemaligen Kloster Schönau (Odenwald), das 1560 im Zuge der Reformation aufgelöst wurde. Für das Vermögen wurde ein „Pfleger“ (Verwalter) bestellt. Die von ihm geleitete Verwaltungsstelle, die „Pflege Schönau“ erhielt schon damals ihren Sitz in Heidelberg. Die heutige Stiftung mit rund 80 Mitarbeitern ist eine der ältesten Institutionen Heidelbergs.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Schönau
Zähringerstraße 18
69115 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9109-0
Telefax: +49 (6221) 9109-60
https://www.StiftungSchoenau.de

Ansprechpartner:
Christine Flicker
Kommunikation
Telefon: 06221-9109-17
E-Mail: kommunikation@esp-schoenau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel