Posted in Ausbildung / Jobs

Weiter Gutscheine für Mitarbeiter möglich

Weiter Gutscheine für Mitarbeiter möglich Posted on 27. August 2019

Arbeitgeber können Gutscheine ihren Mitarbeitern weiter im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze steuerfrei überlassen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. Das Bundesfinanzministerium hatte in einem Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften eine gesetzliche Definition des Barlohnbegriffs vorgesehen, demnach alle auf einen Geldbetrag lautenden Leistungen als nicht begünstigter Barlohn behandelt würden. „Damit wäre die jahrelang geübte Praxis der Ausgabe von steuerfreien Gutscheinen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten, die dann bei örtlichen Händlern vor Ort eingelöst werden, nicht mehr möglich gewesen“, erläutert Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Diese mögliche Gesetzesänderung hätte den regionalen Einzelhandel massiv geschädigt und die Innenstädte weiter geschwächt.“ Die IHKs in Nordrhein-Westfalen haben daraufhin die Bundestagsabgeordneten aus NRW angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Nach Auskunft des Landesfinanzministeriums hat die Bundesregierung die zunächst vorgesehene Regelung zur Definition des Barlohnbegriffs aus dem Regierungsentwurf gestrichen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de

Ansprechpartner:
Claudia Engmann
Hauptgeschäftsführung/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 2284-139
Fax: +49 (228) 2284-124
E-Mail: engmann@bonn.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel