Posted in Ausbildung / Jobs

TÜV Rheinland: Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz regelmäßig wiederholen

TÜV Rheinland: Sicherheitsunterweisungen am Arbeitsplatz regelmäßig wiederholen Posted on 12. Juni 2019

Jeden Tag ereignen sich in Deutschland rund 2.400 meldepflichtige Arbeitsunfälle, so Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Um eine Gefährdung am Arbeitsplatz zu minimieren, müssen Arbeitnehmer vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit alle wichtigen Sicherheitsmaßnahmen kennen“, sagt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Das gilt besonders bei einem gänzlich neuen und fremden Arbeitsumfeld, aber auch bei einer Veränderung des Aufgabenbereichs, nach Arbeitsunfällen und bei der Einführung neuer Technologien oder Materialien.

Arbeitsschutz ist Pflicht

Um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, sind Arbeitgeber zu einer Sicherheitsunterweisung für neue Kollegen verpflichtet, egal ob auf der Baustelle, im Handwerksbetrieb oder im Büro. Diese schließt sowohl allgemeine Sicherheitshinweise wie richtiges Verhalten im Brandfall, Lärmschutz oder Erste-Hilfe-Maßnahmen ein als auch den Hinweis auf mögliche Gefährdungen bei speziellen Tätigkeiten und Maßnahmen zu deren Vermeidung. Beispiele: Beschäftigte, die mit Lasten arbeiten, erhalten Anweisungen zum gesundheitsgerechten Heben und Tragen. Mitarbeiter im Produktionsgewerbe müssen entsprechende Unterweisungen zum sicheren Umgang mit Werkzeugen und Maschinen erhalten, Büroangestellte dagegen Erläuterungen zu körperlichen, visuellen oder psychischen Belastungen an Bildschirmarbeitsplätzen. Solche Sicherheitsunterweisungen, die in der Regel rund 30 Minuten dauern, müssen regelmäßig wiederholt werden.

Mehr Sicherheit durch Unterweisung und Job-Paten

Eine gezielte, tätigkeitsbezogene Unterweisung reduziert Unfall- und Gesundheitsrisiken für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. TÜV Rheinland bietet Unterstützung für Führungskräfte zum erfolgreichen, nachhaltigen Führen von Sicherheitsgesprächen an. Ebenfalls hilfreich sind Patenmodelle: „Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fungieren als Paten und machen Neulinge mit betrieblichen Abläufen vertraut. Dabei geben sie ihre Erfahrungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz weiter“, betont Lüth.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
Stellvertretender Konzernsprecher
Telefon: +49 (221) 806-2255
Fax: +49 (221) 806-1567
E-Mail: joerg.meyer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel