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Neue Job-Ticket-Regelung für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter

Neue Job-Ticket-Regelung für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter Posted on 22. März 2019

„Die günstigeren Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen beim Job-Ticket sind ein guter Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssen, wollen wir den ÖPNV in Bonn/Rhein-Sieg stärken.“ So kommentierte Stefan Hagen, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg, die Diskussion bei der IHK-Vollversammlung. Dabei referierten Anja Wenmakers, Geschäftsführerin Stadtwerke Bonn (SWB), und Michael Reinhardt, Geschäftsführer Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) über die aktuelle Situation und die zukünftige Herausforderungen bei der Verkehrsinfrastruktur.

Insbesondere stellten beide Referenten die Beteiligung am Projekt Lead-City heraus mit der Bereitstellung neuer Buslinien und Taktverdichtungen sowie speziell modifizierten Job-Ticket-Angeboten für Unternehmen. Auf großes Interesse stieß das neue Job-Ticket-Angebot für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und weniger als 5.000 Mitarbeiter in diesem und im nächsten Jahr. Diese Unternehmen müssen als Neukunden das Job-Ticket nun nicht mehr für alle Mitarbeiter beantragen. 2019 reichen bereits 35 Prozent der Gesamtmitarbeiterzahl und 2020 müssen es 50 Prozent der Mitarbeiter sein. Nun komme es allerdings darauf an, dass das neue Angebot auch angenommen wird, damit über eine Fortführung auch nach Ablauf der Förderung 2020 diskutiert werden könne.

Für diese Nachhaltigkeit sprach sich auch die IHK-Vollversammlung aus, so dass der ÖPNV eine gute und dauerhafte Alternative zum motorisierten Individualverkehr sei. Wenmakers und Reinhardt machten deutlich, welch großer Aufwand in Bonn/Rhein-Sieg im ÖPNV bereits betrieben werde. Demnach verfügt Bonn im landesweiten Vergleich über ein herausragendes ÖPNV-Angebot – zumindest was die Haltestellendichte und die Taktung angeht. Der Rhein-Sieg-Kreis hat sein Angebot besonders in ländlichen Raum in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet.

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