Posted in Finanzen / Bilanzen

Ab Juli gilt die Gleitzone für Geringverdiener bis 1.300 Euro

Ab Juli gilt die Gleitzone für Geringverdiener bis 1.300 Euro Posted on 1. Februar 2019

Für Geringverdiener wird Arbeitszeit aufstocken vielleicht attraktiv. Denn ab Juli erweitert der Gesetzgeber die Gleitzone für Geringverdiener von 850 auf 1.300 Euro. Somit können Mitarbeiter dann bis zu einem Monatsgehalt von 1.300 Euro von niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren. Im Alter sind sie dennoch abgesichert, weil ihre Rentenversicherungsbeiträge wie Beiträge in voller Höhe behandelt werden.

Mitarbeiter, deren monatliches Gehalt in der „Gleitzone“ zwischen 450,01 Euro und 850 Euro liegt, müssen nicht den vollen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung zahlen. Der Arbeitgeber hingegen zahlt seine Beiträge in voller Höhe. Somit bleibt den Arbeitnehmern mehr Netto übrig.

Im Sommer 2019 gibt es bei der Gleitzone eine wichtige Änderung. Diese soll Geringverdiener entlasten und sie gleichzeitig im Alter besser absichern. Ab 1. Juli endet die Gleitzone nicht mehr bei 850 Euro, sondern bei 1.300 Euro im Monat. Somit können dann auch Arbeitnehmer mit einem Monatslohn über 850 Euro von den geringeren Beiträgen zur Sozialversicherung profitieren. Dabei bleibt der Sinn und Zweck der Gleitzone erhalten: Ab 450,01 Euro im Monat muss der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitrag zur Sozialversicherung leisten. Dieser erhöht sich dann schrittweise bis zu einem Gehalt von 1.300 Euro auf den Regelbeitrag.

Eine weitere wichtige Neuerung: Früher konnten Mitarbeiter wählen, ob sie sich innerhalb der Gleitzone mit einem erhöhten Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung eine höhere Rente im Alter sichern wollten. „Dies ist ab Juli nicht mehr erforderlich“, sagt Thomas Schnellhammer, Steuerberater bei Ecovis in Passau, „denn die geringeren Rentenanteile der Arbeitnehmer wirken sich künftig nicht mehr negativ aus. Durch diese Änderung bleibt für viele, die bisher in der Gleitzone die Rente freiwillig aufgebessert haben, noch mehr im Geldbeutel.“ Denn der zusätzliche Beitrag fällt weg, ohne dass deswegen später die Rente niedriger ausfällt.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Fach
Presse
Telefon: +49 (30) 31000854
E-Mail: fach@editornetwork.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel