Posted in Ausbildung / Jobs

25.000 Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der IHK FOSA: IHK Saarland bei Fachkräftesicherung bundesweit sehr gut positioniert

25.000 Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der IHK FOSA: IHK Saarland bei Fachkräftesicherung bundesweit sehr gut positioniert Posted on 1. Februar 2019

Bei der IHK FOSA ist der 25.000ste Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung eingegangen. Der Antragstellende will damit seine auf Mauritius erworbene Ausbildung im Fach Elektrotechnik anerkennen lassen. Das Anerkennungsverfahren habe er unter anderem angestoßen, weil seinem derzeitigen Arbeitgeber eine verlässliche Einschätzung des französischsprachigen Abschlusszeugnisses aus Mauritius einige Probleme bereitete. Mit dem Anerkennungsbescheid sei es dagegen möglich, seine beruflichen Qualifikationen verständlich aufzuschlüsseln.

Saarland auf Platz 14 von 76 teilnehmenden IHKs

Auch im Saarland ist die Anerkennungsberatung für Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Hier berät die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (SEAQ) im Welcome Center von saaris hinsichtlich der Anerkennung des im Heimatland erworbenen Berufsabschlusses bei der IHK FOSA. Die IHK Saarland arbeitet hierbei eng mit dem Welcome Center zusammen, sowohl bei der Erstberatung und der Weiterleitung auf die SEAQ als auch bei einer eventuell notwendigen anschließenden Qualifizierungsberatung. Dadurch konnten bislang auch sehr viele Anträge an die IHK FOSA weitergeleitet werden.

IHK-Geschäftsführer Peter Nagel: „Mittlerweile sind fast 400 Anträge bei der IHK FOSA eingegangen. Das Saarland liegt bei den eingereichten Anträgen auf Platz 10 aller Bundesländer. Unsere IHK nimmt bei dieser wichtigen Aufgabe zur Fachkräftesicherung unter den 76 teilnehmenden IHKs einen bereits sehr guten 14. Platz ein.“

„Mittlerweile hat die Wertschätzung eines Anerkennungsverfahrens sowohl bei ausländischen Fachkräften als auch Unternehmen stark zugenommen“, stellt IHK FOSA Geschäftsführerin Heike Klembt-Kriegel fest. „Mit dem Bescheid über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens geben wir beiden Seiten ein Dokument an die Hand, das die qualitative Überprüfung vorhandener Berufsqualifikationen im Vergleich zum deutschen Ausbildungsstandard bescheinigt und so Sicherheit bei der Einschätzung ausländischer Ausbildungsabschlüsse bietet.

Kaufmännische Berufe Spitzenreiter

Bisher erteilte die IHK FOSA fast 18.000 Anerkennungsbescheide, dabei endeten die Verfahren zu 62 % mit einer vollen Gleichwertigkeit. Die Länder des Westbalkans sowie der ehemaligen Sowjetunion bilden einen Schwerpunkt der Herkunftsländer der Ausbildung. Ein signifikanter Anteil der Anträge entfällt auch auf den syrisch-arabischen Sprachraum. Am häufigsten werden Verfahren zu kaufmännischen Berufen durchgeführt, noch vor Metall- und Elektroberufen.

Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse, die mit einem IHK Beruf verglichen werden. Seit 2012 führt die Körperschaft des öffentlichen Rechts Anerkennungsverfahren nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) zentral für 76 Mitglieds-IHKs durch und gewährleistet so eine einheitliche Entscheidungspraxis.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
IHK Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.