Posted in Ausbildung / Jobs

Pflegestärkungsgesetz, Sozialleistungen und Arbeitszeitmodelle

Pflegestärkungsgesetz, Sozialleistungen und Arbeitszeitmodelle Posted on 23. Oktober 2018

Die medizinische Versorgung wird besser, die Gesellschaft älter. Schon heute gibt es in Deutschland 3,1 Millionen Pflegebedürftige, davon 1,7 Millionen Demenzkranke. Gepflegt werden sie auch heute schon in der Mehrheit von ihren Angehörigen. Man könnte diese auch als größten und kostengünstigsten Pflegedienst der Nation bezeichnen.

Doch oft tritt der Pflegefall kurzfristig ein. Ein Wust von Aufgaben und Fragen stürzen plötzlich auf die Angehörigen ein und sie fühlen sich alleingelassen. Häufig wissen sie nicht, welche Unterstützungen und Leistungen ihnen zustehen.

 Als Teil seines betrieblichen Informationsangebots zur „Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ veranstaltet das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) regelmäßig Informationsveranstaltungen. Am 14. November 2018 findet von 12.30 bis 14.00 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Pflegestützpunkt des Kreises Lippe ein kostenloses Mittagsgespräch zu diesem Thema statt. Eingeladen sind die Beschäftigten des krz ebenso wie alle Interessierten.

Hier soll zum Thema Pflege und Beruf informiert werden, darüber hinaus bietet das Gespräch Wissenswertes zum Thema ambulante Pflege, d.h. welche Angebote und Leistungen sind vor Ort verfügbar um die häusliche Versorgung sicher zu stellen – auch bei Berufstätigkeit – und wie werden sie finanziert, wo stelle ich welche Anträge. Schlagwort: Wenn die Eltern alt werden.

Die Referentin Rita Wessels ist Pflegeberaterin beim Kreis Lippe und informiert u.a. zu Voraussetzungen für die Anerkennung von Pflegebedürftigkeit, Pflegebegutachtung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Darüber hinaus gibt sie Auskunft über die Arten und Wege, wo und wie Pflegende Unterstützung bei dieser außerberuflichen Aufgabe erhalten, sei es über Sozialleistungen, die Krankenkassen oder durch flexible Arbeitszeitmodelle. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Pflegestärkungsgesetz, und durch welche Leistungen bzw. Möglichkeiten und Angebote die Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger ermöglicht und unterstützt wird.

Mittagsgespräch: Vereinbarkeit von Pflege und Beruf 
Mittwoch, 14.11.2018 
12.30 – 14.00 Uhr 
Ort: krz Lemgo, Konferenzraum, Am Lindenhaus 21

Die Veranstaltung ist kostenlos und für alle zugänglich. Eine Anmeldung über die krz-Akademie ist jedoch erforderlich.

„Als Gesellschaft sind wir dringend auf die Familienarbeit der pflegenden Angehörigen angewiesen, die für diese häufig sehr belastend ist“, so der Vorsitzende der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) Dr. Ralf Suhr. „Gleichzeitig können wir nicht auf ihre Arbeitskraft in der Wirtschaft verzichten.“ Deswegen seien auch die Unternehmen in der Verantwortung, ihre Mitarbeiter bei der Bewältigung der Pflege zu unterstützen.

Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) engagiert sich bereits seit einigen Jahren in dieser Hinsicht. Beim Lemgoer IT-Dienstleister stehen den Berufstätigen ehrenamtlich ausgebildete Pflegebegleiter als persönliche Ansprechpartner bei der Bewältigung der Doppelbelastung aus Pflege und Beruf zur Verfügung.

Über Ostwestfalen-Lippe-IT

Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) in Lemgo wurde 1971 ge-gründet und ist seit 1972 Informatik-Dienstleister der Kreise Minden-Lübbecke, Herford und Lippe sowie von inzwischen allen 36 Städten und Gemeinden aus diesen Kreisgebieten und der Stadt Nieheim. Direkt oder indirekt werden über 11,5 Mio. Einwohner in NRW mit Services des krz betreut.

Als kommunaler Zweckverband besitzt das krz den Status einer Körperschaft des Öffentli-chen Rechts. Zu den traditionellen Aufgaben zählen unter anderem die Entwicklung, Einfüh-rung und Wartung klassischer Kommunalanwendungen. Um dem hohen Anspruch gerecht zu werden, hält das krz für seine Kunden ein reichhaltiges Angebot an Software-Applikationen (Verfahren), Netzwerktechnik, Arbeitsplatz- und Server-Hardware und Dienstleistungen (Bera-tung, Schulung, Installation, Wartung und Support) bereit. Das krz ist bekannt für einen ausge-prägten Datenschutz sowie eine höchstmögliche Datensicherheit und ist der erste kommunale IT-Dienstleister mit der BSI-Zertifizierung (ISO 27001).

Über 280 engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von der Verwaltungs-fachkraft bis hin zum Technik-Experten, sind Garant für die Umsetzung der Unternehmenszie-le. Das krz unterstützt etwa 8.000 PC-Arbeitsplätze mit rund 10.500 Geräten in den Verwaltun-gen des Verbandsgebietes. Über die Mitglieder hinaus nehmen noch mehr als 600 weitere Kunden aus dem kommunalen Umfeld Dienstleistungen des krz in Anspruch. Der Service-dienst und die Hotline sorgen für eine Datenverfügbarkeit von nahezu 100 %.

Unter dem Motto "krz – Kunden rundum zufrieden" ist das krz für seine Geschäftskunden ein zuverlässiger Partner. Ebenso stehen dem krz aufgrund seiner Mitgliedschaften in der Bun-des-Arbeitsgemeinschaft der kommunalen IT-Dienstleister – VITAKO e. V. und im KDN, der Leistungsgemeinschaft von Kommunen, Landkreisen und Datenzentralen, starke Partner zur Seite, um Synergieeffekte optimal zu nutzen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Ostwestfalen-Lippe-IT
Am Lindenhaus 19
32657 Lemgo
Telefon: +49 (5261) 252-0
Telefax: +49 (5261) 252-200
http://www.owl-it.de

Ansprechpartner:
Bettina Hoven
Telefon: +49 (5261) 252-181
Fax: +49 (5261) 932-181
E-Mail: B.Hoven@krz.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel