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Betriebe und Lehrlinge müssen Anmeldefristen beachten

Betriebe und Lehrlinge müssen Anmeldefristen beachten Posted on 1. Oktober 2018

Die Gesellenprüfungen Winter 2018/2019 der Handwerkskammer Karlsruhe finden in den Monaten November bis März statt. Sie beginnen mit dem theoretischen Teil der Prüfung, der gemeinsam mit der Schulabschlussprüfung Mitte November 2018 durchgeführt wird. Danach erfolgt die Fertigung von Arbeitsaufgaben und der mündliche Prüfungsteil. Auszubildende, deren Lehrzeit laut Ausbildungsvertrag zwischen dem 01.10.2018 und 31.03.2019 endet, stehen zur Prüfung an.

Die Antragsformulare zur Prüfung wurden den Ausbildungsbetrieben Ende September zugesandt. Die Kammer weist darauf hin, dass die Anträge auf Zulassung zur Prüfung bis spätestens 25.Oktober 2018 bei den Prüfungsausschüssen oder Innungen abzugeben sind.

Fragen zur Prüfung wie z.B. Prüfungstermine, Prüfungsgebühren, Abgabe des Berichtsheftes beantworten die zuständigen Ansprechpartner der Innungen oder deren Geschäftsstelle. Die Kontaktdaten sind auf dem Antragsformular vermerkt, sind aber auch auf der Homepage der Kammer unter: http://www.hwk-karlsruhe.de/… abrufbar.

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