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Maßnahmen aus EU-Datenschutz-Grundverordnung auch nach dem Stichtag umsetzen!

Maßnahmen aus EU-Datenschutz-Grundverordnung auch nach dem Stichtag umsetzen! Posted on 29. Juni 2018

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg bietet eine Informationsveranstaltung „Sicherheit in Unternehmen – welche Pflichten leiten sich aus der EU-Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen ab?“ an. Sie findet am Donnerstag, 5. Juli, 10 bis ca. 13 Uhr, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, Sitzungssaal, statt. Mit dem Stichtag 25. Mai fängt die Umsetzung der Maßnahmen in den Unternehmen erst richtig an.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) für einen angemessenen Schutz vor unbefugtem Zugriff, unbeabsichtigtem Verlust und/oder Zerstörung getroffen werden müssen (Art. 24 DS-GVO). Was bedeutet das konkret für die Abläufe und Prozesse in Unternehmen? Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um dieser Verordnung Rechnung zu tragen? Maximilian Brenner, Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht bei der Bonner Sozietät Caspers Mock, erläutert rechtliche Aspekte und Notwendigkeiten im Bereich der Schutzmaßnahmen im Unternehmen. Über die Implementierung von notwendigen Sicherheitstechniken im Unternehmen informiert Christian Braun, HV Braun Sicherheitstechnik aus Bonn. Zum Thema IT-Sicherheit und Sicherheitslücken in IT-Systemen referiert Arne Meindl, amcm GmbH aus Bonn.

In der anschließenden Talkrunde stehen die Referenten für Fragen der Teilnehmer zur Verfügung. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro. Anmeldungen können unter www.ihk-bonn.de, Webcode 6492168, erfolgen.

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