Posted in Allgemein

DSGVO gewinnt an Brisanz – PROMATIS Webinar war ein voller Erfolg

DSGVO gewinnt an Brisanz – PROMATIS Webinar war ein voller Erfolg Posted on 21. März 2018

Am Dienstag, 13. März 2018 fand das PROMATIS Webinar zur neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. So erfuhren zahlreiche Unternehmen von den PROMATIS-Experten was im Zuge der neuen Regelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten auf sie zukommt. Die positive Resonanz und hohe Teilnehmerzahl des Webinars haben den Spezialist für intelligente Geschäftsprozesse und Oracle Applikations-, Cloud Service- und Technologiekompetenz überwältigt und zu erneuten Webinar-Terminen veranlasst. Somit haben weitere Unternehmen die Möglichkeit sich über die ganzheitlichen Lösungen von PROMATIS zu informieren.

Der Countdown läuft: am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Dieses europaweite Gesetz erfordert Anpassungen auf nationaler Ebene, die sich in Neuerungen des Bundesdatenschutzgesetzes widerspiegeln. Davon sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen betroffen. Doch was bedeutet das für jedes einzelne Unternehmen? Welche Bereiche sind betroffen und wo herrscht akuter Handlungsbedarf? Die Zeit drängt, denn ab dem Stichtag bedeutet die Nichteinhaltung der Vorgaben hohe Bußgelder. PROMATIS beschäftigt sich schon lange und intensiv mit den Datenschutz-Themen und unterstützt Unternehmen bei der Implementierung und Einhaltung der europaweiten DSGVO-Richtlinien und gab im Rahmen eines Webinars am 13. März 2018 einen Überblick über die Anforderungen.

Christian Vellmer, Risikomanager und Datenschutzexperte im Hause PROMATIS resümiert das Webinar: „Wir waren überwältigt von der großen Nachfrage und den vielen positiven Stimmen, so dass wir weitere Webinar-Termine anbieten werden“.

„Einige der Unternehmen haben sich bereits im Vorfeld des Webinars für einen PROMATIS Workshop zur Evaluierung ihrer Prozesse im Hinblick auf die DSGVO-Konformität entschieden. Das hat uns ganz besonders gefreut“, berichtet PROMATIS Geschäftsführer Rainer Mann.

Für diejenigen, die das Webinar am 13. März 2018 verpasst haben, bietet PROMATIS nun zwei neue kostenlose Webinare am 10. und 24. April 2018 jeweils um 10:00 Uhr an. Somit profitieren weitere Unternehmen von der langjährigen Geschäftsprozess-Expertise der PROMATIS Spezialisten und erhalten wertvolle Tipps für die gesetzeskonforme Gestaltung ihrer IT-Unternehmenslandschaft.

Über die PROMATIS software GmbH

Als Oracle Pionier und mehrfach ausgezeichneter Platinum Partner bietet PROMATIS seit über 20 Jahren erfolgreiche Projektarbeit im gehobenen Mittelstand, in global tätigen Großunternehmen sowie für stark expandierende Unternehmen. Unsere Kunden profitieren von praxiserprobten Vorgehensmodellen, leistungsfähigen Softwarewerkzeugen und ausgefeilten Best Practice-Lösungen (u.a. vorkonfigurierte Enterprise Cloud Services, Integration, BPM, Content Management).

PROMATIS steht für intelligente Geschäftsprozesse und Oracle Applikations-, Cloud Service- und Technologiekompetenz aus einer Hand. Mit Ländergesellschaften in Österreich (Wien), Schweiz (Zürich) und USA (Denver, CO) und einem lebendigen globalen Partnernetzwerk positioniert sich PROMATIS als globaler Lösungsanbieter.

Weitere Informationen zu PROMATIS erhalten Sie im Internet unter www.promatis.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

PROMATIS software GmbH
Pforzheimer Str. 160
76275 Ettlingen
Telefon: +49 (7243) 2179-0
Telefax: +49 (7243) 2179-999
http://www.promatis.de

Ansprechpartner:
Marion Jörg
Marketing und Medien
Telefon: +49 (7243) 2179257
Fax: +41 (44) 2146299
E-Mail: marion.joerg@promatis.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.