Posted in Allgemein

Erneuerbare Mobilität in Europa

Erneuerbare Mobilität in Europa Posted on 11. Januar 2018

Auf dem 15. Internationalen Fachkongress für erneuerbare Mobilität werden am ersten Kongresstag die politischen Weichenstellungen für eine erneuerbare Mobilität in Europa mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie Vertretern von EU-Kommission und Bundesregierung diskutiert. Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) steht aktuell auf EU-Ebene zur Diskussion. Nach der Veröffentlichung des Vorschlags der EU-Kommission im November 2016 positionierten sich im zweiten Halbjahr 2017 die EU-Parlamentsausschüsse für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) und für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI). Im Dezember 2017 hatte sich der Energieministerrat auf eine gemeinsame Position verständigt. Am 16.Januar 2018 wird das Europäische Parlament im Rahmen einer Plenumsabstimmung beraten. Damit werden die Voraussetzungen für die anstehenden Trilog-Beratungen zwischen Ministerrat, Europäischem Parlament und EU-Kommission über die Neufassung der Richtlinie für den Zeitraum 2020 bis 2030 geschaffen. Von dessen Ausgang hängen die sinnvolle Ausgestaltung einer erneuerbaren Mobilität in Europa und die Zukunft der Biokraftstoffbranche ab.

Der Kongress bietet hochaktuell die Möglichkeit der Diskussion mit Vertretern aus der Politik und der Wirtschaft zu Fragen, wie eine erneuerbare Mobilität in Deutschland und Europa ausgestaltet werden kann und welche Weichenstellungen auf EU-Ebene vorgenommen werden.

Die Vorträge im Plenum des ersten Kongresstages befassen sich mit folgenden Themen:

Artur Auernhammer, Mitglied des deutschen Bundestages und Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE), beschreibt die Klimaschutzwirkung der Biokraftstoffe und deren potenzieller Rolle in einer erneuerbaren Mobilität der Zukunft.

Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, schildert die Rolle der Biokraftstoffe in der Kraftstoff- und Mobilitätsstrategie der Bundesregierung.

Bas Eickhout, Mitglied des Europäischen Parlaments, erläutert den Bericht des Umweltausschusses zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Kyriakos Maniatis, Abteilungsleiter in der Generaldirektion Energie der EU-Kommission, zeigt die Vorschläge für eine erneuerbare Mobilität auf.

Paul Greening, Abteilungsleiter im Verband der europäischen Automobilindustrie (ACEA), thematisiert die zukünftige Rolle und Anforderungen für alternative Antriebe und für Biokraftstoffe aus Sicht der Automobilindustrie.

Tobias Kuhnimhof, Abteilungsleiter im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), präsentiert Handlungsoptionen für eine Energiewende im Verkehrssektor.

In der Podiumsdiskussion am Nachmittag des ersten Kongresstages werden die Perspektiven für eine erneuerbare Mobilität bis 2030 vertieft erörtert. Moderiert von Sonja van Renssen, Redakteurin der „Energy Post“, diskutieren Rainer Bomba (BMVI), Mitglieder des Europäischen Parlaments – Bas Eickhout und Marijana Petir, Paul Greening (ACEA), Kyriakos Maniatis (EU-Kommission) und Norbert Schindler (Vorsitzender Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft) die Rahmenbedingungen für CO2-reduzierte Kraftstoffe und alternative Antriebe zur Erreichung der Klimaschutzziele, sowie eine zielführende Ausgestaltung der RED II.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Servatiusstraße 53
53175 Bonn
Telefon: +49 (228) 81002-22
Telefax: +49 (228) 81002-58
http://www.bioenergie.de

Ansprechpartner:
Markus Hartmann
Projektleiter
Telefon: +49 (228) 81002-22
Fax: +49 (228) 81002-58
E-Mail: hartmann@bioenergie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel