Posted in Medien

Ab Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz!

Ab Januar 2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz! Posted on 11. Januar 2018

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Diese Rechtsnormen sollten stets auf dem neuesten Stand sein. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungs-widrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Das Mutterschutzgesetz stammt teilweise noch aus dem Jahr 1952 und musste daher dringend novelliert werden. Vorgaben und Standards wurden auf EU-Ebene umgesetzt und auch die heute stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen wurde berücksichtigt. Dazu gehören die Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung von einem Kind mit Behinderung und die Erweiterung des Kündigungsschutzes bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Die Pflichten der Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen für Schwangere oder Stillende sowie für die im Einzelfall notwendige Umgestaltung dieser Arbeitsbedingungen wurden neu strukturiert. Darüber hinaus wird der gesundheitliche Mutterschutz auf alle Frauen in betrieblicher Berufsausbildung, Studium und Beschäftigung ausgeweitet. Damit fallen nun auch Schülerinnen und Studentinnen bei verpflichtend vorgegebenen Ausbildungsveranstaltungen oder Frauen im Bundesfreiwilligendienst unter das Mutterschutzgesetz. Das Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wird ab sofort branchenunabhängig geregelt und für die Beschäftigung nach 20 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt.

Die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. bietet die aktualisierte Ausgabe der Aushangpflichtigen Gesetze gedruckt oder als PDF-Datei für das Intranet an. Mehr unter www.webshop.verlag-weinmann.com/AushG.

Über Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K.

Die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann mbH wurde im Jahr 1967 als Fachverlag mit den Schwerpunkten Arbeits- und Sozialrecht gegründet. Im Jahr 2007 erfolgte ein Rechtsformwechsel zum inhabergeführten e.K.

Als selbstausliefernder Verlag betreuen wir auch externe Kunden. So obliegt uns z.B. die Bestellabwicklung für die Artikel der Sympathiekampagne des Staatsministeriums Baden-Württemberg „Wir können alles. Außer Hochdeutsch“.

Seit 2006 bieten wir die Erstellung barrierefreier PDF–Dateien als Dienstleistung an.

Mehr über uns finden Sie auf www.verlag-weinmann.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K.
Karl-Benz-Str. 19
70794 Filderstadt
Telefon: +49 (711) 700153-0
Telefax: +49 (711) 700153-10
http://www.verlag-weinmann.com

Ansprechpartner:
Natalia Mannes
Telefon: +49 (711) 700153-49
Fax: +49 (711) 700153-10
E-Mail: n.mannes@verlag-weinmann.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.