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Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen

Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen Posted on 30. November 2017

Gegenstand des Seminars

Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen stellt einen eigenen Normkomplex neben dem Vergaberecht dar. Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht in Form der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Zielsetzung der Verordnung ist die Durchsetzung marktwirtschaftlicher Grundsätze auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens. Sie kommt im Marktpreisvorrang zum Ausdruck. Danach dürfen Selbstkostenpreise nur vereinbart werden, sofern für die zugrunde gelegte Leistung kein Marktpreis (§ 4 VO PR Nr. 30/53) existiert. Liegt kein Marktpreis vor sollen die Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) dem Auftragnehmer eine Vollkostendeckung garantieren.

Trotz der praktischen Relevanz besteht bei öffentlichen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern weitreichende Unkenntnis über die Verordnung. Dieses Seminar stellt den Geltungsbereich und die Zielsetzung des Preisrechts vor. Es werden die preisrechtlichen Grundprinzipien und die LSP erörtert sowie Zusammenhänge zu benachbarten Rechtsgebieten, z.B. dem Vergaberecht aufgezeigt. Vor allem aber werden aktuelle Fragen zur Anerkennung von Kosten bei Selbstkostenpreisen beleuchtet.

Seminarablauf

Themenüberblick:

Grundlagen zum öffentlichen Preisrecht

  • VO PR Nr. 30/53: Zwecke und Grundsätze
  • Der Marktpreis: Voraussetzungen und Typen
  • Die Preistreppe: Feste Preise vor veränderlichen Preisen
  • Das Vergaberecht: Verhältnis zum Preisrecht

Das 1×1 der Selbstkostenpreise

  • Selbstkostenpreise: Typen und Einsatzbereiche
  • Grundsätze: Angemessene Kosten und wirtschaftliche Betriebsführung
  • Kalkulationsschema: Gliederung einer Selbstkosten-Kalkulation
  • Wichtige Positionen: kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Gewerbeertragsteuer und allgemeines Unternehmerwagnis

Aktuelle Fragen zur Anerkennung von Kosten bei Selbstkostenpreisen

  • Berechnung von Mitarbeiterstundensätzen
  • Bewertung von Pensionsrückstellungen
  • Behandlung von Nebenerträgen
  • Umgang mit Leerkosten

Was macht eigentlich die Preisprüfung?

  • Preisprüfungsbehörden: Auftrag und Organisation
  • Prüfungsformen: Grundsatzprüfung und Einzelauftragsprüfung
  • Auf der Zeitachse: Ablauf der Prüfung und Fristen
  • Prüfungspraxis: Probleme aus Sicht der Preisprüfer und des Mittelstandes

Referenten

Prof. Dr.  Andreas  Hoffjan, ist Inhaber des Lehrstuhls Unternehmensrechnung und Controlling an der TU Dortmund. Nach Studium der Mathematik und Betriebswirtschaftslehre an der Uni Münster wurde er 1997 er an der Uni Düsseldorf zum Dr. rer. pol. promoviert. Danach hat er mehrere Jahre im Ausland geforscht und gelehrt, an der Peking University (China), an der University of Illinois at Urbana-Champaign (USA) und an der University of Manitoba in Winnipeg (Kanada). 2005 erhielt er von der Universität Münster die Lehrbefugnis für das Fach Betriebswirtschaftslehre. Nach der Habilitation war er zunächst Professor an der HEC Paris und dann Inhaber des Lehrstuhls für Controlling und Regulierungsökonomik an der WHU. Seit 2007 lehrt er an der TU Dortmund. In den Jahren 2010 bzw. 2012 hat er Rufe an die RWTH Aachen bzw. die Uni Düsseldorf abgelehnt. Seit 2011 ist er zudem Wissenschaftlicher Direktor des IWW Zentrum Wasser, eines An-Instituts der Uni Duisburg-Essen. Seit 2014 ist er Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Öffentliche Dienstleistungen (BVöD). Prof. Hoffjan ist Herausgeber der Zeitschrift für Controlling. Sein wissenschaftliches Werk umfasst mehr als 200 Beiträge aus den Gebieten Controlling, Kostenmanagement, Rechnungswesen entgeltregulierter Unternehmen und Non-Profit-Organisationen.

Hans-Peter  Müller, Dipl. Verwaltungswirt, Jahrgang 1956. Nach seinem Abitur 1976 studiert Hans-Peter Müller an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung mit dem Abschluss zum Dipl. Verwaltungswirt. Bis 1988 war er in der Bundeswehrverwaltung als Abteilungsleiter einer Ortsbehörde tätig. Im Oktober 1988 wechselte er ins Bundesministerium für Wirtschaft. Von hier aus wurde er von 1996 bis 2001 zur Deutschen NATO-Vertretung in Brüssel abgeordnet und war dort Vizepräsident des NATO-Industrieplanungsausschusses im Bereich der zivilen Krisenvorsorge. Seit seiner Rückkehr 2001 ist Herr Müller im Vergaberechtsreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft in den Bereichen Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen, Sektorenvergaberecht und Vergabe freiberuflicher Leistungen verantwortlich. Berufsbegleitend schloss er an der Fernuniversität Hagen ein Zusatzstudium Wirtschafts- und Arbeitsrecht erfolgreich ab. Ein berufsbegleitendes Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn schloss sich von 2001 – 2005 an. Hans-Peter Müller ist Herausgeber und Autor verschiedener vergabe- und preisrechtlicher Kommentare. Daneben ist er Experte für EU-Twinning-Projekte und als Referent auf Fachveranstaltungen gefragt.

Termin und Ort

Ort: Tagungshotel, München
Zeitraum:06.02.2018 09:30 Uhr – 06.02.2018 17:30 Uhr

Preis

450,- Euro zzgl. MwSt.

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