Posted in Allgemein

Was hat sich im KWK-Gesetz 2017 geändert?

Was hat sich im KWK-Gesetz 2017 geändert? Posted on 7. September 2017

Das neue KWK-Gesetz (KWKG 2017) wartet mit einigen Veränderungen auf. Dies betrifft einerseits die administrativen Voraussetzungen bei der Zulassung, der Jahresmeldung sowie der Förderung.
Außerdem hat sich für KWK-Anlagen über 1 MW elektrischer Leistung bis zu 50 MW das Förderregime geändert. Statt einer festen Vergütung (KWK-Zuschlag) müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen dieser Größenklasse in einer Ausschreibung um eine Förderung bewerben. Die erste Ausschreibung wird zum 1. Dezember 2017 stattfinden.

KWK-Jahreskongress widmet sich dem neuen KWKG
Im Rahmen der KWK-Jahreskonferenz 2017 (http://www.kwk2017.de) wird das KWK-Gesetz mehrmals thematisch behandelt.
Im Zentrum steht dabei der Vortrag von Dr. Markus Kachel bzw. Ulf Jacobshagen (BBH Berlin) zu den neuen Regelungen des KWK-Gesetzes 2017. Dabei wird ausführlich auf die erwarteten Veränderungen des neuen Förderregimes (Ausschreibungsverfahren) eingegangen.
Wichtige Fragestellungen zur Administration der KWK-Ausschreibung werden im Vortrag von Herrn Jonas Lammers von der Bundesnetzagentur erläutert.
Die neuen Regelungen zum Wirtschaftlichkeitsnachweis bei Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern auf Basis der neuen FW 704 werden von Herrn Harald Rapp von der AGFW dargelegt.

Die Jahreskonferenz „KWK 2017 – Industrieller und kommunaler KWK-Einsatz“ findet am 10./11. Oktober 2017 in Dresden statt. Zu diesem Kongress werden mehr als 140 Konferenzteilnehmerinnen und Konferenzteilnehmer erwartet. Außerdem sind bei diesem BHKW-Branchentreff rund 25 Aussteller vor Ort.

Wieder ins Programm aufgenommen wurde das eintägige "KWKG-Intensivseminar". Die fünfzehnte Auflage des KWKG-Intensivseminars findet am 13. September 2017 in Berlin statt (https://www.bhkw-konferenz.de/…).

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (https://www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Außerdem können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 (http://www.bhkw-kenndaten.de) aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 11.000 Abonnenten kostenlos informiert (www.bhkw-infozentrum.de/service/newsletter.html).
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook (www.facebook.com/bhkw.infozentrum), auf Twitter (www.twitter.com/bhkwinfozentrum) sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft"´(https://www.xing.com/net/blockheizkraftwerke/).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Ines Kneipp
Rechnungen, Konferenzen und Seminare
Telefon: +49 (7222) 158-912
Fax: +49 (7222) 158-913
Annekatrin Rolle
Internetseiten, Marketing, Grafiken
Telefon: +49 (7222) 988-267
Fax: +49 (7222) 158-913
E-Mail: annekatrin.rolle@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.