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Die neue Beschaffungspraxis der Bundeswehr

Die neue Beschaffungspraxis der Bundeswehr Posted on 23. März 2017

Ausschreibungen nach Maßgabe des EU-Vergaberechts werden mehr und mehr zum Standard in der deutschen Rüstungsbeschaffung. Der größte Auftraggeber im Verteidigungsbereich, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), hat begonnen, seine Beschaffungspraxis an den neuen Rechtsrahmen anzupassen. Die »Vergabeverordnung Sicherheit und Verteidigung« (VSVgV) von 2012, die 2017 zu überarbeitende Verteidigungsrichtlinie 2009/81/EG sowie die zunehmend restriktive Handhabung des Ausnahmetatbestands von Artikel 346 AEUV fördern die Etablierung von EU-Binnenmarktstandards im Sicherheits- und Verteidigungsbereich.

Die Anbieter von Militärausrüstung sehen sich dadurch sowohl bei der Beschaffung von regelmäßig benötigten Standardleistungen als auch bei großvolumigen Einzelprojekten einer veränderten Behördenpraxis gegenüber. Auch für die Amtsseite ist die Umsetzung der neuen Verfahrensanforderungen oftmals eine Herausforderung. Vielfach sind eine überlange Verfahrensdauer, mangelhafte Vergabedokumente und neue Rechtsunsicherheit, auch im Hinblick auf den CPM (nov.), die Folgen dieses langwierigen Lernprozesses. In mehreren Nachprüfungsverfahren mussten sich öffentliche Auftraggeber aus dem Sicherheits- und Verteidigungsbereich jüngst vor der Vergabekammer des Bundes verantworten.

Das speziell auf den Informationsbedarf der anbietenden Privatwirtschaft zugeschnittene Praxisseminar vermittelt die für Bieter „lebenswichtigen“ Rechtsgrundlagen und gibt praktische Hilfestellungen für das erfolgreiche Angebot im Vergabeverfahren für den Sicherheits- und Verteidigungssektor. Das schließt sämtliche Verfahrensschritte von der Projektantenphase eines F&E-Vorhabens über den Teilnahmewettbewerb und die Angebotsphase bis hin zu einer Durchsetzung der Bieterrechte mittels Rüge und Nachprüfungsverfahren ein.

Kennzeichnend für dieses Seminar ist, dass die praktischen Erfahrungen anhand konkreter Fallgestaltungen und mit Bezügen zur jüngsten Beschaffungspraxis des BAAINBw vermittelt werden. Dazu werden auch aktuelle Ausschreibungen detailliert besprochen und Tipps für das Bieterverhalten gegeben. Eine umfangreiche Dokumentation rundet das Seminar ab.

Seminarablauf

Themenüberblick, 09:30 – 17:00 Uhr:

Einführung 
  

  • Beschaffungspraxis der Bundeswehr gestern und heute
  • Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung nach CPM (nov.)

Überblick über die Systematik des Vergabe- und Haushaltrechts 
  

  • Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe:
    • EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien,
    • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2016
    • Vergabeverordnung (VgV) 2016
    • Vergabeverordnung Sicherheit und Verteidigung (VSVgV) 2012
  • Haushaltsrechtliche Bestimmungen
    • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
    • Vergaben im Unterschwellenbereich
    • Verfahren der Haushaltsmittelbereitstellung

Rechtsgrundlagen der Rüstungsbeschaffung 
  

  • Vergabe von Bauleistungen nach der VOB/A
  • Vergabe von allgemeinen Leistungen nach GWB und VgV
  • Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit nach der VSVgV

Grundzüge der einzelnen Vergabearten 
  

  • Offenes und nichtoffenes Verfahren
  • Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb
  • Die „Direktvergabe“
  • Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft

Praxistraining: Das erfolgreiche Angebot 
  

  • Vorstellung und Analyse typischer Vergabepraktiken des BAAINBw
  • Im Vorfeld der Ausschreibung: F&E-Leistungen und Projektantenproblematik
  • Besonderheiten der spezifischen Leistungsbeschreibung gemäß § 15 VSVgV
  • Verhalten im Teilnahmewettbewerb, Nachweis der Eignung
  • Angebotsabgabe und Geheimwettbewerb
  • Verhandlungen und Zuschlag

Primärrechtsschutz gegen Vergabeentscheidungen des BAAINBw 
  

  • Grundlagen des Rechtsschutzes für Bieter im Vergabeverfahren, vorgestellt anhand typischer Fallgestaltung
    • Verfahrensrügen gegenüber dem BAAINBw
    • Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer des Bundes
    • Sofortige Beschwerde beim OLG Düsseldorf
  • Taktische und prozessuale Erwägungen

Referenten

Dr.  Robert  Glawe, ist Rechtsanwalt im Hamburger Büro von Bird & Bird LLP und gehört der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht im Team von Prof. Dr. Höfler an. Zudem ist er Mitglied in der internationalen Sektorgruppe Aerospace, Defence & Security der Bird&Bird LLP sowie Major der Reserve. Dr. Glawe berät Mandanten an der Schnittstelle von Recht, Privatwirtschaft und Politik, vornehmlich zur Regulierung bei Exportgeschäften (Außenwirtschaftsrecht, Compliance) und zur staatlichen Auftragsvergabe (Vergaberecht). Er hat mehrfach zu Rechts- und Verfassungsfragen zum Bundessicherheitsrat veröffentlicht.

Prof. Dr.  Heiko  Höfler, leitet das Hamburger Büro der internationalen Kanzlei Bird & Bird LLP und verfügt über mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht sowie Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Zahlreiche nationale und internationale Anwalts-Rankings zählen ihn zur Spitzengruppe der Rechtsberater im öffentlichen Auftragswesen. In streitigen Angelegenheiten hat er vor EU-Gerichten, nationalen Vergabekontrollorganen sowie der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Mandanten teils wegweisende Entscheidungen herbeigeführt. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der (Verkehrs-) Infrastruktur, der Informationstechnologie, ÖPNV/SPNV sowie innere/äußere Sicherheit. Die Konzeption öffentlich-privater Kooperationen, deren Umsetzung sowie gesetzgeberische Begleitmaßnahmen hat er in Deutschland und in ausländischen Jurisdiktionen mitgeprägt. Prof. Dr. Heiko Höfler lehrt als Honorarprofessor für Vergaberecht und das Recht der Öffentlich-Privaten Partnerschaften an der Bauhaus-Universität in Weimar. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hat ihn zum stv. Vorsitzenden ihres Fachausschusses Internationales Wirtschaftsrecht bestellt. Prof. Dr. Höfler ist als Oberstleutnant der Reserve beordert und nimmt neben seiner hauptberuflichen anwaltlichen Tätigkeit Grundsatzaufgaben auf Kommandoebene der Luftwaffe wahr.

Termin und Ort

Ort: Tagungshotel
Düsseldorf
Zeitraum: 10.05.2017 09:30 Uhr – 10.05.2017 17:00 Uhr

Preis

650,- Euro zzgl. MwSt.

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