Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und muss für ihre Wartung, Überprüfung…
Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und muss für ihre Wartung, Überprüfung…