GIN-Expertenwissen für den TÜV

Für die sichere Nutzbarkeit eines Bauwerks hat der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigte einzustehen. Somit trägt er die (Haupt-)Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner baulichen Anlage und muss für ihre Wartung, Überprüfung…