Posted in Allgemein

Background Checks & Art. 28 DSGVO: Datenschutz bei Background Checks mittels AVV

Background Checks & Art. 28 DSGVO: Datenschutz bei Background Checks mittels AVV Posted on 4. März 2026

In Deutschland stehen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) regelmäßig im Fokus von Datenschutzaufsichtsbehörden, Betriebsräten und ISO-27001-Audits. Besonders bei sensiblen Prozessen wie Background Checks und Integritätsprüfungen ist die saubere Abgrenzung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter entscheidend.

Beauftragt ein Unternehmen einen spezialisierten Partner wie Validato, liegt in der Regel eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vor. Validato unterstützt Unternehmen hierbei mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen:

  • Pre-Employment Background Checks: Überprüfung von Lebensläufen und Referenzen.
  • Re-Screenings: Regelmäßige Integritätsprüfungen bestehender Mitarbeitender.
  • Compliance-Prüfungen: Abgleich mit Sanktionslisten und PEP-Checks.
  • OSINT-Recherchen: Tiefgehende Analysen öffentlich verfügbarer Datenquellen im Unternehmenskontext.

Ein DSGVO-konformer AVV muss laut Art. 28 Abs. 3 zwingend Details zu Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung sowie konkrete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) enthalten. In Deutschland achten Aufsichtsbehörden besonders auf die Konkretisierung dieser Punkte; pauschale Formulierungen gelten oft als unzureichend.

Gerade weil Background Checks oft sensible Informationen und internationale Sachverhalte betreffen, muss der AVV die Zweckbindung, Datenminimierung und Löschfristen präzise regeln. Validato stellt Kunden hierfür einen strukturierten, auf Screening-Prozesse zugeschnittenen AVV zur Verfügung. Dieser bildet Subunternehmer transparent ab und integriert ISO-27001-konforme TOMs, um eine audit- und prüfungstaugliche Dokumentation zu gewährleisten.

Über die Validato AG

Validato ist ein führender Anbieter für zuverlässige Background Checks und Human Risk Management in Deutschland. Die Plattform unterstützt Unternehmen dabei, Bewerberinnen sowie bestehende Mitarbeitende strukturiert und effizient auf Integrität, Interessenskonflikte und potenzielle Risiken zu prüfen – datenschutzkonform, modular und skalierbar.

Validato ist speziell auf die Anforderungen in Deutschland ausgerichtet, verzichtet auf Set-up-Gebühren, Jahresgebühren oder Mindestanzahl an Screenings und lässt sich flexibel in bestehende HR- oder Recruiting-Prozesse integrieren.

Mehr unter: www.validato.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Validato AG
Claridenstrasse 34
CH8002 Zürich
Telefon: +41 (44) 51577-77
Telefax: +49 (721) 182894304
http://validato.com

Ansprechpartner:
Reto Marti
COO
Telefon: 0041445157776
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel