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Universal Digital gibt die Finanzierung eines Gesamtnennbetrags von bis zu 50 Millionen $ in Form von Wandelanleihen bekannt

Universal Digital gibt die Finanzierung eines Gesamtnennbetrags von bis zu 50 Millionen $ in Form von Wandelanleihen bekannt Posted on 27. Oktober 2025

  • –          Die Mittel sollen zur Stärkung der Bitcoin-Treasury-Bestände und zur Förderung von Initiativen im Bereich der digitalen Vermögenswerte eingesetzt werden.

 Universal Digital Inc. (das „Unternehmen“) (CSE: LFG, FWB: 8R20, OTCQB: LFGMF) gibt bekannt, dass das Unternehmen eine Zeichnungsvereinbarung (die „Zeichnungsvereinbarung“) mit Helena Global Investment Opportunities 1 Ltd. („Helena“) abgeschlossen hat. Das Unternehmen hat sich darin bereit erklärt, an Helena im Rahmen einer Privatplatzierung (die „Privatplatzierung“) vorrangig besicherte Wandelanleihen (die „Wandelanleihen“) mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000 $ zu verkaufen und auszugeben. Die Wandelanleihen werden in bis zu vierzehn (14) separaten Tranchen wie folgt verkauft und ausgegeben: (i) eine erste Tranche (die „Erste Tranche“) in Höhe von 3.336.364 $ Nennwert der Wandelanleihen (der „Zeichnungsbetrag der Ersten Tranche“), (ii) zwölf separate Tranchen, bestehend aus einer Zeichnung in Höhe von einem Nennwert von 3.636.364 $ der Wandelanleihen (der „Zeichnungsbetrag der Folgetranche“) und (iii) eine letzte Tranche (jeweils eine „Folgetranche“ und zusammen mit der Ersten Tranche die „Tranchen“ oder einzeln eine „Tranche“), bestehend aus einer Zeichnung in Höhe von 3.027.268 $ (der „Zeichnungsbetrag der Letzten Tranche“, und zusammen mit dem Zeichnungsbetrag der Ersten Tranche und dem Zeichnungsbetrag der Folgetranche, der „Zeichnungsbetrag“). Der Abschluss der ersten Tranche wird voraussichtlich am oder um den 31. Oktober 2025 erfolgen. Die jeweiligen Folgetranchen werden zu von den Parteien einvernehmlich festgelegten Zeitpunkten ausgegeben.

„Dieser Finanzierungsrahmen bietet Universal Digital eine flexible, skalierbare Kapitalstruktur zur Unterstützung unserer Bitcoin-Treasury-Strategie und zukünftiger Initiativen im Bereich der digitalen Vermögenswerte“, sagte Chris Yeung, der Chief Executive Officer des Unternehmens. „Wir danken Helena für das Vertrauen in unsere Vision und setzen den Aufbau einer global relevanten Investitionsplattform fort, die eine Brücke zwischen den traditionellen Kapitalmärkten und der digitalen Wirtschaft schlägt.“

Die Wandelanleihen haben eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Abschlussdatum jeder Tranche (die „Laufzeit“). Sie können nach Wahl von Helena jederzeit während der Laufzeit zu einem Wandlungspreis pro Stammaktie (die „Stammaktien“) gewandelt werden, der 100 % des Schlusskurses der Stammaktien an der Canadian Securities Exchange (CSE) am Handelstag unmittelbar vor Einreichung einer Wandlungsmitteilung entspricht, vorbehaltlich eines Mindestpreises von 0,05 $. Die Wandelanleihen werden mit einem Zinssatz von 17,5 % p. a. verzinst. Die Zinsen für die Laufzeit werden vom Unternehmen bei Abschluss der ersten Tranche in bar gezahlt. Die Wandelanleihen werden gemäß den Bedingungen einer Sicherungsvereinbarung (die „Sicherungsvereinbarung“) besichert. Diese sichert alle sich derzeit im Besitz des Unternehmens befindlichen Bitcoin sowie die anschließend erworbenen Bitcoin (wie hierin definiert). Das Unternehmen zahlt Helena außerdem bei Abschluss der ersten Tranche eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 100.000 $.

Im Zusammenhang mit dem Abschluss jeder Tranche gibt das Unternehmen an Helena außerdem Warrants zum Kauf von Stammaktien aus (jeweils ein „Warrant“), die Helena zum Kauf einer Anzahl von Stammaktien berechtigen, die bis zu 25 % des Zeichnungsbetrags jeder Tranche entsprechen. Diese können innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Abschluss jeder Tranche ausgeübt werden. Zur Klarstellung: Die Anzahl der ausgegebenen Warrants darf Folgendes nicht überschreiten: (i) 25 % der jeweiligen Tranche oder (ii) 25 % des Gesamtzeichnungsbetrags aller im Rahmen der Zeichnungsvereinbarung ausgegebenen Wandelanleihen. Die Warrants können zu einem Preis ausgeübt werden, der 130 % des Schlusskurses der Stammaktien am Handelstag unmittelbar vor der Ausgabe der Warrants entspricht.

Die Umwandlung von Wandelanleihen durch Helena sowie die Zeichnung weiterer Wandelanleihen sind beschränkt, sofern dadurch Helena und ihre verbundenen Unternehmen unmittelbar nach der Umwandlung mehr als 9,9 % der ausstehenden Stammaktien besitzen würden. In keinem Fall ist die Ausgabe von Wandelanleihen, Warrants oder Stammaktien, denen Wandelanleihen oder Warrants zugrunde liegen, durch das Unternehmen wirksam oder durchsetzbar, wenn diese Ausgabe dazu führen würde, dass Helena und/oder eine mit Helena gemeinsam oder in Absprache handelnde Person zu einer neuen Kontrollperson wird (wie dieser Begriff in den Richtlinien der CSE definiert ist) oder anderweitig genügend Stammaktien hält, um die Kontrolle über das Unternehmen wesentlich zu beeinflussen (wie dieser Begriff in den Richtlinien der CSE definiert ist), ohne zuvor die Zustimmung der Inhaber von Stammaktien gemäß den Richtlinien der CSE oder einer anderen Börse, an der die Stammaktien notiert sind oder gehandelt werden, einzuholen.

Gemäß dem Zeichnungsvertrag ist das Unternehmen verpflichtet, 80 % des Nettoerlöses aus jeder Tranche für den Kauf von Bitcoin („Erworbene Bitcoin“) zu verwenden, während die restlichen 20 % des Nettoerlöses aus jeder Tranche für allgemeine Working-Capital-Zwecke verwendet werden dürfen. Die erworbenen Bitcoin werden zusammen mit den Bitcoin, die sich derzeit im Besitz des Unternehmens befinden, in einem Treuhandkonto gehalten und gemäß der Sicherungsvereinbarung gesichert.

Joseph Gunnar & Co., LLC fungierte als alleiniger Platzierungsagent im Zusammenhang mit der Privatplatzierung.

Helena ist ein „akkreditierter Investor“ im Sinne der Definition in National Instrument 45-106 – Prospectus Exemptions. Alle im Zusammenhang mit der Privatplatzierung ausgegebenen Wertpapiere unterliegen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten und einem Tag ab dem jeweiligen Abschlussdatum. Der Abschluss unterliegt bestimmten Bedingungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Genehmigung durch die CSE.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf dar, noch darf ein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung erfolgen, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, einschließlich Wertpapieren in den Vereinigten Staaten. Die hierin beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „U.S. Securities Act“) oder den Wertpapiergesetzen eines einzelnen Bundesstaates registriert und dürfen nicht innerhalb der Vereinigten Staaten oder an US-Personen (im Sinne der Regulation S des U.S. Securities Act) bzw. auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind gemäß dem U.S. Securities Act und den geltenden Wertpapiergesetzen eines einzelnen Bundesstaates registriert oder es besteht eine Ausnahme von diesen Registrierungsanforderungen.

Über Universal Digital Inc.

Universal Digital Inc. ist eine kanadische Investmentgesellschaft, die sich auf digitale Vermögenswerte, Unternehmen sowie private und börsennotierte Firmen konzentriert, die in wachstumsstarken Branchen tätig sind. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Blockchain, Kryptowährungen und Kryptowährungstechnologien. Das Ziel des Unternehmens besteht darin, den Aktionären durch einen diversifizierten Investmentansatz langfristiges Kapitalwachstum zu bieten und durch die Integration von Strategien für digitale Vermögenswerte an der Transformation des globalen Finanzwesens teilzunehmen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über:

Chris Yeung
Chief Executive Officer und Direktor
E-Mail: ir@universaldigital.io
Tel: (289) 646-6252
www.universaldigital.io

Die Canadian Securities Exchange und ihr Marktregulierungsorgan (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als Market Regulator bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

Vorsorgliche Hinweise

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen, die bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem Aussagen über den Umfang der Privatplatzierung und den Abschluss weiterer oder aller erwarteten Tranchen zu den hierin beschriebenen Bedingungen oder überhaupt; den erwarteten Abschlusstermin für die erste Tranche der Privatplatzierung; die Fähigkeit des Unternehmens, alle erforderlichen Unternehmens- und behördlichen Genehmigungen, einschließlich der Genehmigung durch das Board of Directors und aller erforderlichen Genehmigungen der CSE, zu erhalten; und die voraussichtliche Verwendung der Erlöse aus der Privatplatzierung durch das Unternehmen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig durch Wörter wie „planen“, „fortsetzen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „beabsichtigen“, „sollten“, „glauben“, „voraussehen“, „schätzen“, „könnte“, „wird“, „potenziell“, „vorgeschlagen“ und anderen ähnlichen Begriffen oder an Aussagen zu erkennen, wonach bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten „könnten“ oder „werden“. Diese Aussagen sind nur Vorhersagen. Bei der Erstellung der Schlussfolgerungen oder Prognosen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten sind, wurden verschiedene Annahmen zugrunde gelegt. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Einschätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung und unterliegen einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten (einschließlich Marktbedingungen) und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen, einschließlich der Risikofaktoren, die in der jüngsten Jahresinformationserklärung des Unternehmens beschrieben sind, die bei den kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht wurde und im Emittentenprofil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar ist. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Annahmen und Faktoren, die bei der Erstellung der zukunftsgerichteten Informationen oder Aussagen in dieser Pressemitteilung verwendet wurden, angemessen sind, sollte man sich nicht vorbehaltlos auf diese Informationen verlassen, und es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass diese Ereignisse innerhalb der angegebenen Zeiträume oder überhaupt eintreten werden. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen und Aussagen gelten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet und lehnt ausdrücklich jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch geltendes Recht vorgeschrieben.

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