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BvD-Herbstkonferenz & Behördentag 2025: „Herstellerverantwortung ist der sinnvollste Beitrag zum Bürokratieabbau“

BvD-Herbstkonferenz & Behördentag 2025: „Herstellerverantwortung ist der sinnvollste Beitrag zum Bürokratieabbau“ Posted on 22. Oktober 2025

„Ein Familientreffen im Datenschutz“ – mit diesen Worten charakterisierte Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), die am heutigen Mittwoch eröffnete BvD-Herbstkonferenz „Wirtschaft trifft Aufsicht“ in München. Rund 250 Datenschutzfachleute aus Wirtschaft, Verwaltung und Aufsichtsbehörden diskutieren über aktuelle Entwicklungen der Datenschutzgesetzgebung und die künftige Rolle der Datenschutzbeauftragten in einer zunehmend digitalisierten Welt.

Reformen im Datenschutz: Bürokratieabbau oder Grundrechtsschutz?

In seiner Keynote machte Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz, deutlich, dass die derzeitigen Reformdebatten weniger vom Grundrechtsschutz als vielmehr vom Schlagwort „Bürokratieabbau“ geprägt seien. Im Koalitionsvertrag findet sich dazu insbesondere der Vorschlag einer Bündelung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene.

Christina Rölz, Leitende Ministerialrätin und stellvertretende Abteilungsleiterin im Bayerischen Innenministerium, äußerte in der anschließenden Diskussion Zweifel an der Wirksamkeit dieser Maßnahme. Sie warnte vor einem Beratungsvakuum, da der Aufbau neuer Strukturen und Expertise zunächst Kapazitäten binde, anstatt Bürokratie abzubauen. Stattdessen plädierte sie für eine stärkere Herstellerverantwortung, die sie als „den sinnvollsten Beitrag zum Bürokratieabbau“ bezeichnete. Richter stimmte zu: „Es ergibt keinen Sinn, Millionen von Unternehmen mit Pflichten zu belegen, die einige tausend Anbieter viel effizienter erfüllen könnten.“

Im weiteren Verlauf beleuchteten die Podiumsteilnehmenden weitere nationale und europäische Reformvorschläge. Positiv bewertet werden Ansätze zur Anpassung der Auskunftsrechte betroffener Personen sowie zur Klarstellung beim Umgang mit sensiblen Daten. Kritisch gesehen wurde dagegen der Vorschlag, die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten abzuschaffen. Dies würde, so die Expertinnen und Experten, ein falsches Signal senden, da dieses Instrument zentral für Rechenschaftspflichten und Data Governance sei. Ebenso kontraproduktiv wäre die Abschaffung der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Ohne sie fehle in vielen Organisationen das nötige Know-how, um Datenschutzanforderungen effizient umzusetzen. Richter brachte es auf den Punkt: „Die entscheidende Frage muss lauten: Was trägt eine Regelung zum Grundrechtsschutz bei?“

Wie sich die Rolle der Datenschutzbeauftragten weiterentwickelt, diskutierten Dr. Kai-Uwe LoserJürgen Hartz und Dr. Horst Heberlein unter der Moderation von Regina Mühlich. Heberlein, ehemaliger EU-Kommissionsbeamter und Richter am Verwaltungsgericht Würzburg a.D. Die Diskutierenden kamen zu dem Schluss, dass Datenschutzbeauftragte intern stärker als Teil eines modernen Risikomanagements verstanden werden müssen. Nur wenn ihre Rolle frühzeitig in Digitalisierungsprozesse eingebunden werde, könne Datenschutz als Erfolgsfaktor wirken.

Gleichzeitig bleibe es wichtig, die gesellschaftliche Bedeutung der Datenschutzbeauftragten sichtbar zu machen. „Datenschutz ist ein Vertrauensanker“, betonte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing bereits in seiner Begrüßung – eine Funktion, die angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen wieder an Bedeutung gewinnt.

Die BvD-Herbstkonferenz läuft noch bis Donnerstag, 23. Oktober 2025, unter dem diesjährigen Schwerpunkt „Erfolgreiche Datennutzung: Vertrauen durch Datenschutz“. In bis zu vier parallelen Fachschienen werden aktuelle Themen aus Recht und Praxis behandelt – von Datenschutz-Folgenabschätzungen über Rechtsauslegung bishin zu Fragen rund um Künstliche Intelligenz und europäische Digitalgesetzgebung. Am Freitag, 24. Oktober 2025, folgt der Behördentag, der insbesondere die Perspektive des öffentlichen Sektors in den Blick nimmt.

Die Veranstaltung findet bereits zum neunten Mal statt und wird gemeinsam ausgerichtet vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., dem BayLDA, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) sowie dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bvd-herbstkonferenz.de

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. engagiert sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines starken Datenschutzrahmens. Dies umfasst sowohl die gesetzliche Benennungspflicht als auch die praxisgerechte Umsetzung neuer technischer und rechtlicher Herausforderungen. Datenschutzbeauftragte spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sind wichtige Impulsgeber bei technologischen Entwicklungen und tragen durch ihre Arbeit wesentlich zum Bürokratieabbau innerhalb der Unternehmen bei. Die Förderung von Qualität, Kompetenz und praxisnaher Unterstützung steht dabei stets im Vordergrund. Der BvD ist Gründungsmitglied der EFDPO – European Federation of Data Protection Officers.

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