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Weniger Staat wagen

Weniger Staat wagen Posted on 24. September 2025

50 Jahre TK-Gemeinschaft (TKG). Für die Vereinigung, die sich aus Versicherten der Techniker Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung zusammensetzt, ist das Jubiläum kein Grund, nur auf das Geleistete zu schauen. Ganz im Gegenteil: Die soziale Selbstverwaltung als Stimme der Versicherten und Patienten ist wichtiger als je zuvor. Die TKG ist eine starke Stimme: Sie engagiert sich ehrenamtlich in den Gremien der Techniker Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus ist die TKG Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGUM).

Die sozialen Sicherungssysteme in Deutschland – allen voran die gesetzli che Kranken- und Rentenversicherung – gehören zu den größten Errungenschaften des Sozialstaats. Sie gewährleisten die lebenslange gesundheitliche Versorgung und die finanzielle Absicherung im Alter für Millionen von Versicherten. Doch der staatliche Einfluss auf die sozialen Sicherungssysteme ist größer geworden. Das untergräbt die Eigenverantwortung der Selbstverwaltung und entzieht den Versicherten die Teilhabe, die ihnen zusteht. Die TKG setzt sich dafür ein, dass Versicherte und Patienten wieder mehr Mitsprache in der Sozialversicherung haben. Es geht darum, weniger Staat zu wagen. Wie das geht, wird hier skizziert:

Soziale Selbstverwaltung sichert Mitbestimmung

Eine Grundidee der sozialen Selbstverwaltung ist, dass die Beitragszahler, die die sozialen Sicherungssysteme finanzieren durch die regelmäßige Durchführung der Sozialwahlen eine Mitbestimmungsmöglichkeit erhalten. Aber: Immer mehr gesetzliche Vorgaben schränken den Gestaltungsspielraum der gewählten sozialen Selbstverwaltung ein.

Dabei hat gerade die Selbstverwaltung in der Vergangenheit bewiesen, dass sie in der Lage ist, komplexe Aufgaben effizient und im Sinne der Versicherten zu lösen. Kranken- und Pflegekassen sowie Rentenversicherungsträger haben trotz großer Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, der Pandemie und dem medizinischen Fortschritt stabile Leistungen bei vertretbaren Beitragssätzen erbracht. Es gibt also keinen Grund, der sozialen Selbstverwaltung die Steuerungskompetenz abzusprechen.

Weniger Staat bedeutet also auch: Mehr Expertise, mehr Menschlichkeit, mehr Innovation.

Demokratie statt Bürokratie Während politische Wahlen oft von allgemeinen parteipolitischen Themen überlagert werden, bieten die Sozialwahlen eine direkte Einflussmöglichkeit auf konkrete Alltagsfragen: Welche Leistungen sollen durch die Krankenkassen abgedeckt werden? Wie sollen Präventionsmaßnahmen gestaltet werden? Wie kann die Rentenversicherung gerechter werden?

Derzeit wird das Potenzial dieser Wahlen jedoch nicht ausgeschöpft. Vielen Versicherten ist die Bedeutung der Sozialwahl nicht zureichend bewusst. Auch das liegt nicht zuletzt daran, dass die Befugnisse der sozialen Selbstverwaltungen durch gesetzliche Regelungen immer weiter eingeschränkt wurden. Wenn die Menschen sehen, dass ihre Stimme bei der Sozialwahl einen Unterschied macht, werden auch das Interesse und die Beteiligung wachsen.

Mehr Eigenverantwortung, bessere Versorgung

Die soziale Selbstverwaltung ermöglicht es, spezifische Lösungen für konkrete Probleme zu entwickeln, ohne auf langwierige gesetzgeberische Prozesse angewiesen zu sein. Ein Beispiel ist der Ausbau von freiwilligen Satzungsleistungen der Techniker Krankenkasse, bei deren Realisierung die TKG mitgewirkt hat. Solche Angebote zeigen, wie die Selbstverwaltung zum Wettbewerb um bessere Versorgung beitragen kann.

Die Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme hängt auch entscheidend von ihrer finanziellen Stabilität ab. Die Herausforderungen sind enorm: Der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung, medizinischer Fortschritt und Pflegebedarfe stellen die Kranken-, Pflege- und Renten versicherung vor enorme Belastungen. Besonders kritisch ist es, dass die Politik Vorschläge zur Abwendung drohender Beitragssteigerungen in der Krankenversicherung erst in den kommenden Jahren in Aussicht gestellt hat. Ein besserer Weg wäre die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung. Sie kann frühzeitig auf finanzielle Risiken reagieren, Maßnahmen priorisieren, Beiträge gezielt anpassen oder Leistungen fokussiert gestalten. 

Verankerung im Grundgesetz

Angesichts dieser Bedeutung ist es notwendig, die soziale Selbstverwaltung klar und unmissverständlich im Grundgesetz zu verankern. Nur so kann verhindert werden, dass sie weiter geschwächt oder gar abgeschafft wird.

Dabei sollte eine Verfassungsnorm nicht nur die Existenz der Selbstverwaltung garantieren, sondern auch ihre wesentlichen Merkmale definieren: die paritätische Mitbestimmung, die Unabhängigkeit von staatlicher Weisung, das Recht zur eigenverantwortlichen Gestaltung von Leistungen und Beiträgen sowie das regelmäßige, demokratische Wahlverfahren.

Die Rückbesinnung auf die Prinzipien der sozialen Selbstverwaltung ist eine zukunftsorientierte Strategie zur Stärkung des Sozialstaats. Sie verbindet demokratische Legitimation, Bürgernähe und fachliche Kompetenz in idealer Weise. Die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung braucht keine zentralstaatliche Steuerung – sie braucht das Vertrauen in die Selbstverantwortung ihrer demokratisch gewählten Organe.

Weniger Staat bedeutet hier: Es ist Zeit, die soziale Selbstverwaltung in unserer Verfassung zu sichern. Zum Wohle der Versicherten und Patienten

Warum die TKG so erfolgreich ist

Zeitzeuge Professor Dr. Klusen berichtet

Es war der Ingenieur Arno Wolf, der 1975 die TKG ins Leben rief und dem Solidaritätsgedanken der technischen Berufe Nachdruck verlieh. Ziel war es, die soziale Sicherung der technischen Berufe in der Krankenversicherung mitzugestalten. In diesem Jahr hatte die Techniker Krankenkasse (TK) 750.000 Mitglieder. Inzwischen ist die Zahl auf fast 9,5 Millionen gestiegen, die TK ist Deutschlands größte Krankenkasse. Der Erfolg der TK ist auch ein Stück Erfolg der TKG. Keiner kann das besser beschreiben als Professor Dr. Norbert Klusen. Als ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes der TK hat er jahrelang mit der Selbstverwaltung zusammengearbeitet. Als Zeitzeuge schildert er hier, warum die Selbstverwaltung maßgeblich an dem Erfolg beteiligt ist:

„Die Techniker Krankenkasse als ehemals berufsständische Einrichtung ist seit jeher durch die in der Selbstverwaltung aktiv gelebte Gemeinschaft von Angehörigen technischer Berufe geprägt. Dabei spielte und spielt die TKG die jetzt ihr 50jähriges Jubiläum feiert, eine bedeutende Rolle. Sie nahm erstmals an den Sozialwahlen 1980 teil und war bis zur grundlegenden Neuorganisation der Führungsstruktur der gesetzlichen Krankenkassen 1996 im ehrenamtlichen Vorstand und in der Vertreterversammlung (Mitgliederparlament der TK) vertreten, danach im Verwaltungsrat der TK. Seit 1993 gehört sie auch der Selbstverwaltung der BfA, heute DRV, Deutsche Rentenversicherung, an.

Als ich 1993, aus einem Vorstandsamt in der Industrie kommend, in die Geschäftsführung der Techniker Krankenkasse eintrat, hatte ich erwartet, dass die Kasse als öffentlichrechtliche Körperschaft durch mehr Bürokratie und komplizierte Organisationsstrukturen bestimmt sei. Ich war erstaunt, wie schlank und mit wenigen Hierarchiestufen man das damals schon große Unternehmen gestaltet hatte. Besonders hier zeigte sich das Wirken der technischen Berufsangehörigen in der Selbstverwaltung, die ihre Krankenkasse nach dem Vorbild der Unternehmen, denen sie angehörten, gleichzeitig mit großem sozialen Engagement, prägten.

Es war für mich eine große Ehre, fast 19 Jahre mit der TKG, zunächst als Geschäftsführer und dann als Vorstandsvorsitzender, zusammenarbeiten zu dürfen. Ich gratuliere ihr zu diesem Jubiläum und wünsche ihr weiterhin großen Erfolg bei ihrer zukünftigen Arbeit für unsere Krankenkasse.“

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