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Prüfungsformate im Umbau: Wissenschaftsrat rät von unbeaufsichtigten Abschlussarbeiten ab, wenn sich die eigene Leistung nicht absichern lässt

Prüfungsformate im Umbau: Wissenschaftsrat rät von unbeaufsichtigten Abschlussarbeiten ab, wenn sich die eigene Leistung nicht absichern lässt Posted on 6. November 2026

Der Wissenschaftsrat hat am 6. Juli 2026 Empfehlungen zur Hochschulbildung in Zeiten generativer KI veröffentlicht. Unter der Leitidee der intellektuellen Souveränität ist die Umgestaltung der Prüfungsformate eines von neun Handlungsfeldern der Drucksache 3319-26. Das Gremium, das Bund und Länder in Fragen der Hochschulen berät, hält weder ein pauschales Verbot noch eine generelle Freigabe von KI in Prüfungen für zielführend. Gefragt sind stattdessen fachspezifische Regeln, die jede Hochschule mit ihren Fakultäten und den Fachgesellschaften erarbeitet. Wie sich Lernstoff aus Skripten und Folien in Audio, Lernkarten und Übungsfragen übertragen lässt, zeigt die Provimedia GmbH aus Bietigheim-Bissingen mit LearnCast AI und seinen Lernwegen mit künstlicher Intelligenz.

An den meisten Hochschulen läuft im November 2026 das Wintersemester, und die ersten Hausarbeiten und Klausuren des Semesters werden geplant. Für viele Studiengänge ist damit offen, welche Hilfsmittel erlaubt sind und wie eine eigene Leistung nachgewiesen wird.

Wer über KI in Prüfungen entscheidet, soll nach dem Wissenschaftsrat Fach und Prüfungsart unterscheiden

Die Empfehlungen verlangen, die Zulässigkeit von KI nach Fach, Prüfungsart und Lehr- oder Lernziel festzulegen. KI-freie und KI-integrative Prüfungsszenarien sollen möglichst kombiniert werden. Eine generelle Festlegung in Prüfungsordnungen hält der Wissenschaftsrat für nicht sinnvoll. Die Grenze zwischen Hilfsmittel und Mitautor verschiebt sich je nach Aufgabe: Eine Recherche mit KI ist etwas anderes als ein Textentwurf, den die KI liefert und der Studierende nur überarbeitet.

Unklare und uneinheitliche Regeln haben laut der Analyse des Gremiums an manchen Hochschulen zu einem Klima des Misstrauens zwischen Lehrenden und Studierenden geführt. Der Wissenschaftsrat stellt deshalb eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens und die Motivation, schwierige Aufgaben auch ohne KI zu lösen, über kleinteilige Vorgaben zur KI-Nutzung.

„Eine mündliche Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob jemand einen Stoff durchdrungen hat oder nur einen Text abgeben kann. Wenn Hochschulen stärker auf Kolloquien setzen, wird das freie Sprechen über das eigene Fach wieder zur Kernfähigkeit des Studiums. Das lässt sich üben, aber nicht abkürzen“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Warum KI-Detektoren aus Sicht des Gremiums keinen Nachweis liefern

Technische Lösungen, die KI-generierte Texte automatisch erkennen sollen, sind nach der Drucksache 3319-26 nicht zuverlässig und nachvollziehbar genug, um rechtssicher nachzuweisen, dass eine Prüfungsleistung nicht eigenständig erbracht wurde. Der Wissenschaftsrat warnt deshalb vor einer unkritischen und ausschließlichen Nutzung solcher Programme. Ein Wettlauf zwischen Textgeneratoren und Detektoren schade zudem dem Vertrauensverhältnis und setze Fehlanreize für zweifelhafte Geschäftsmodelle.

Auch beaufsichtigte Klausuren gelten nicht mehr als sicher. Die Empfehlungen verweisen auf sogenannte AI Wearables, also KI-Funktionen in Brillen, Ohrhörern, Uhren oder Ringen, die in einem Prüfungsraum kaum auffallen. Ein Verbot solcher Geräte wäre schwer abzugrenzen, etwa gegenüber medizinisch nötigen Hilfsmitteln mit Assistenzfunktion, und bräuchte zusätzliches Personal und bauliche Maßnahmen.

Für unbeaufsichtigte schriftliche Abschlussarbeiten zieht der Wissenschaftsrat eine klare Linie: Lässt sich die Eigenständigkeit weder durch angepasste Bewertungsmaßstäbe noch durch eine enge Begleitung des Schreibprozesses sichern, sollten sie nicht mehr eingesetzt werden. Als Ersatz nennt das Papier die Verbindung mit einer mündlichen Prüfung oder einem Abschlusskolloquium. Wie sich das Antworten auf Rückfragen eines Prüfers vorab trainieren lässt, zeigt das Werkzeug zur Simulation einer mündlichen Prüfung mit einem KI-Prüfer.

Welche Prüfungsformen stärker den Lernprozess bewerten sollen

Prozessorientierte Formate stehen im Mittelpunkt der Diskussion, weil sie weniger auf das fertige Produkt und stärker auf den Weg dorthin schauen. Die Drucksache 3319-26 nennt vier Beispiele:

  • schriftliche Arbeiten, deren Schreibprozess eng begleitet wird
  • mündliche Prüfungen und Kolloquien, auch als Ergänzung zu einer Hausarbeit
  • Portfolio-Prüfungen und E-Portfolios, die den Lernprozess über längere Zeit dokumentieren
  • anwendungs- und reflexionsbasierte Aufgaben

Solche Formate sind nach Einschätzung des Wissenschaftsrats mit erheblichem Personalaufwand verbunden. Bereits 2022 hatte das Gremium ein Ungleichgewicht zwischen begleitenden und abschließend bewertenden Prüfungen festgestellt. Wie weit die Hochschulen beim Kompetenzaufbau im Jahr 2025 waren, zeigt der in den Empfehlungen zitierte KI-Monitor 2025 des Hochschulforums Digitalisierung. Laut der Befragung von Mai bis Mitte Juni 2025 befassten sich 82 Prozent der befragten Hochschulen mit Unterstützungs- und Qualifizierungsangeboten für Studierende. Extracurriculare Workshops boten laut KI-Monitor 2025 58 Prozent der Hochschulen an, Zertifikatsprogramme nur 12 Prozent.

Worauf sich Studierende und Lehrende im Wintersemester 2026/2027 einstellen können

Eine Prüfung ohne jede Missbrauchsmöglichkeit gibt es nach dem Fazit des Wissenschaftsrats nicht. Verlangt werden Sensibilisierung, Kompetenzaufbau und eine fortlaufende Abwägung zwischen Kontrolle und didaktischem Sinn, getragen von Hochschulleitung, Lehrenden, Studierenden, Prüfungsämtern und IT-Diensten. Die Länder bittet das Gremium, das Kapazitätsrecht zu modernisieren, damit neue Betreuungs- und Prüfungsformate personell abbildbar werden.

Für Studierende heißt das im Wintersemester 2026/2027 vor allem: die Regeln der eigenen Lehrveranstaltung zu Beginn erfragen, die zugelassenen Hilfsmittel schriftlich festhalten und damit rechnen, eine schriftliche Arbeit im Gespräch verteidigen zu müssen. Welche Hochschulen ihre Prüfungsordnungen zum Sommersemester 2027 anpassen, zeigt sich in den Gremienbeschlüssen der kommenden Monate.

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