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Igelschutz im Oktober: Umweltausschuss empfiehlt, ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter abzulehnen – Kommunen regeln es weiter selbst

Igelschutz im Oktober: Umweltausschuss empfiehlt, ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter abzulehnen – Kommunen regeln es weiter selbst Posted on 9. Oktober 2026

Im Oktober sind Igel nachts unterwegs, um sich Fettreserven für den Winterschlaf anzufressen. Genau dann laufen in vielen Gärten automatische Rasenmäher, deren Sensorik kleine Tiere oft nicht erkennt. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24. Juni 2026 empfohlen, einen Antrag abzulehnen, der den Betrieb solcher Geräte bundesweit auf die Tageshelligkeit beschränken sollte. Wie moderne Geräte navigieren und was ihre Hindernisserkennung leistet, beschreibt ein Beitrag über satellitengestützte Navigation bei automatischen Rasenmähern im Portal Roboter Ratgeber der Provimedia GmbH.

Womit die Geräte den Tieren gefährlich werden und warum Igel nicht ausweichen

Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung sammelt seit September 2022 gemeinsam mit Auffangstationen Funde von Igeln mit Schnittverletzungen durch elektrische Gartengeräte. Laut der Auswertung des Instituts vom 23. Januar 2024 wurden zwischen Juni 2022 und September 2023 insgesamt 370 Fälle aus Deutschland gemeldet. Knapp die Hälfte der gefundenen Tiere, 47 Prozent, überlebte die Verletzung nicht.

Die Verletzungen verteilen sich gleichmäßig über die Wochentage. Anne Berger vom Leibniz-Institut wertet das als Hinweis auf automatische Mäher: Diese Geräte seien nach ihren Angaben die einzigen, die legal auch sonntags benutzt werden dürften. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung führt im Anhang unter Nummer 32 „Rasenmäher“ ohne Ausnahme für automatische Geräte; ob Mähroboter darunter fallen, ist nicht geklärt. Mindestens 60 Prozent der verletzten Tiere wurden nach Angaben des Instituts erst Tage, in einzelnen Fällen Wochen nach dem Unfall gefunden.

Igel fliehen bei Gefahr nicht, sondern rollen sich zusammen und warten ab. Versuchsreihen des Instituts mit 19 handelsüblichen Geräten und Igelkadavern zeigten, dass einige Modelle Tiere verletzen, andere nicht – und dass fast alle Geräte den Kadaver erst nach einer körperlichen Berührung bemerkten.

Warum der Bundestag ein bundesweites Nachtfahrverbot abgelehnt hat

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte am 19. Mai 2026 beantragt, die Betriebszeiten automatischer Mäher gesetzlich auf die Tageshelligkeit zu begrenzen. Hersteller sollten nach dem Antrag ab 2027 bei Neugeräten den Betrieb von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang per Software und unabhängig von den Anwendereinstellungen ausschließen. Für bereits genutzte Geräte mit Helligkeitssensorik und Netzverbindung oder App-Steuerung war bis März 2027 ein kostenloses Update vorgesehen. Bis 2030 sollte eine Zertifizierung igelsicherer Geräte zur Voraussetzung für den Marktzugang werden; Ausnahmen waren für Vereinssportplätze geplant.

Der Umweltausschuss empfahl am 24. Juni 2026 die Ablehnung, mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die Unionsfraktion verwies laut dem Ausschussbericht auf naturnahe Gartengestaltung und den Bürokratieaufwand einer Kontrolle, die SPD-Fraktion auf die fehlende Bundeszuständigkeit.

„Der Streit dreht sich um eine Technik, die im Garten längst Alltag ist, und um eine Tierart, die niemand bewusst gefährdet. Diese Mischung macht das Thema unbequem, nicht klein“, sagt Alexander Weipprecht, Geschäftsführer der Provimedia GmbH.

Wie einzelne Kommunen den Nachtbetrieb schon heute begrenzen

Mehrere Städte haben eigene Regelungen erlassen. Der Antrag der Grünen nennt Köln, Leipzig, Mainz, Göttingen und München als Beispiele für Kommunen mit einer entsprechenden Verfügung. Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte den Bund im November 2025 in Saarbrücken aufgefordert, den Schutz kleiner Wildtiere vor motorisierten Gartengeräten zu erhöhen; acht Bundesländer verlangten dabei ausdrücklich bundeseinheitliche Beschränkungen für den Dämmerungs- und Nachtbetrieb.

Eine Online-Petition für ein bundesweites Nachtfahrverbot hatten bis Februar 2026 über 160.000 Menschen unterzeichnet. Welche Sensortechnik in den Geräten steckt und wo ihre Grenzen liegen, ordnet eine Beiträge zu Sensorik und Steuerung von Robotern ein.

Was das Artenschutzrecht verbietet – und was daneben nur Empfehlung ist

Der Igel zählt zu den besonders geschützten Arten. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung stellt unter „Mammalia spp.“ alle heimischen Säugetierarten unter besonderen Schutz, soweit sie dort nicht einzeln aufgeführt sind. Ausgenommen sind die namentlich genannten Arten wie Wanderratte oder Hausmaus, die dem Jagdrecht unterliegenden und die bereits unionsrechtlich geschützten. Besonders geschützt sind nach § 7 Absatz 2 Nummer 13 Buchstabe c des Bundesnaturschutzgesetzes die Arten, die eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufführt. Nach § 44 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten.

Konkrete Vorgaben für das Mähen im Hausgarten enthält das Gesetz nicht. Unabhängig davon mindern vier Vorkehrungen das Risiko:

  • den Mähbetrieb auf die Stunden bei Tageslicht legen, weil Igel dämmerungs- und nachtaktiv sind
  • die Fläche vor dem Start absuchen, besonders unter Hecken und an Reisighaufen
  • Laub- und Zweighaufen über den Herbst stehen lassen, sie dienen als Unterschlupf
  • verletzte Tiere möglichst einer Auffangstation übergeben; § 45 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erlaubt die Aufnahme zur Gesundpflege, verlangt aber die unverzügliche Freilassung, sobald sich das Tier selbständig erhalten kann

Wo die Auffangstationen an ihre Grenzen stoßen

Die ehrenamtlichen Stationen tragen die Folgen. Nach den Angaben im Antrag der Grünen mussten einzelne Einrichtungen wegen ausgeschöpfter Kapazitäten einen Aufnahmestopp verhängen; allein in Leipzig wurden 2024 rund 400 verletzte und bis zu 40 getötete Igel registriert. Die Zahl der Geräte wächst unterdessen weiter: Zwischen Januar und April 2025 wurden den im Antrag zitierten Marktzahlen zufolge 110.000 automatische Mäher verkauft, 45 Prozent mehr als in den gleichen Monaten des Vorjahres.

Der Braunbrustigel steht seit 2024 als potenziell gefährdet auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Der Ausschuss hat dem Plenum die Ablehnung empfohlen; ob der Bundestag das Thema in dieser Wahlperiode erneut aufruft, ist offen. Die Angaben geben den Stand vom 15. September 2026 wieder; sie sind allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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