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Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2026: Datenschutz braucht Kompetenz – Datenschutzbeauftragte konsequent stärken

Europäischer Datenschutztag am 28. Januar 2026: Datenschutz braucht Kompetenz – Datenschutzbeauftragte konsequent stärken Posted on 26. Januar 2026

Am 28. Januar 2026 ist Europäischer Datenschutztag. Der Europarat hat diesen Tag als jährlichen Aktionstag festgelegt.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. nimmt dies zum Anlass, um auf die Bedeutung der Rolle der Datenschutzbeauftragten (DSB) hinzuweisen: Datenschutz funktioniert nicht ‚nebenbei‘. Er braucht Zuständigkeit, Fachlichkeit und eine Rolle, die unabhängig berät, priorisiert und in Organisationen wirksam verankert ist. Bereits 1977 hat der deutsche Gesetzgeber den Datenschutzbeauftragten dazu im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Damals dienten sie als Alternative zur regelmäßigen Meldung der Verfahren an die Aufsichtsbehörden. Von dieser Möglichkeit machten die Unternehmen jedoch so gut wie nie Gebrauch. Die Wirtschaft sprach sich damals klar für die Selbstkontrolle durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus.

"Datenschutzbeauftragte übersetzen seit 1977 Anforderungen, erkennen Risiken und gestalten Lösungen, die in Unternehmen und Betrieben funktionieren. Wer diese Rolle schwächt, reduziert nicht Bürokratie, sondern Steuerungsfähigkeit und Sicherheit", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. Mit der heute allgegenwärtigen Datenverarbeitung hat auch die Regulierung in allen Wirtschaftsbereichen zugenommen. Vor allem der europäische Gesetzgeber versucht, alle Bereiche zu regulieren. Für die Wirtschaft ist diese Flut an Regulierungen bei ständig steigenden technischen Anforderungen jedoch keine Hilfe, sondern eine erhebliche Belastung, die zusätzlich zu allen anderen Anforderungen bewältigt werden muss.

BvD: Pflichten bleiben – die Verantwortung wird sonst nur verlagert

Rund um den Europäischen Datenschutztag finden europaweit zahlreiche Veranstaltungen und Informationsangebote statt. Sie machen deutlich: Datennutzung und Datenschutz gehören zusammen, als Voraussetzung für Vertrauen, Rechtssicherheit und tragfähige Digitalisierung. Dafür braucht es eine wirksame Struktur zur Regelung der Datenverarbeitung und den Datenschutzbeauftragten als fachkundige, unabhängige Instanz. Der BvD betont: Eine Streichung der Benennungspflicht entlastet Unternehmen nicht, denn die datenschutzrechtlichen Pflichten bleiben bestehen. Das führt zu neuen praktischen Problemen und Unsicherheiten statt zu weniger Bürokratie.

Gleichzeitig warnt der BvD davor, den Datenschutzbeauftragten politisch als ‚entbehrlich‘ darzustellen. In einer aktuellen Position betont der Verband: Wenn Benennungs- oder Einbindungspflichten abgebaut werden, bleiben die datenschutzrechtlichen Pflichten inhaltlich bestehen und unverändert – die operative Arbeit verlagert sich lediglich in erheblichem Umfang auf die Geschäftsführung, was zusätzlichen Beratungs- und Haftungsdruck bedeutet.

Appell des BvD an Unternehmen und Verwaltung

Der Europäische Datenschutztag ist ein guter Anlass für eine kurze Standortbestimmung:

• Binden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten frühzeitig in neue Vorhaben ein?!
• Verankern Sie Rolle, Ressourcen und Eskalationswege zum Datenschutz klar in Ihren Geschäftsprozessen!
• Betrachten Sie Datenschutz als Managementthema: risikobasiert, dokumentiert, entscheidungsfähig!

Die Datenschutzbeauftragten sind Ihre Ansprechpartner für eine erfolgreiche vertrauensbasierte Digitalisierung – insbesondere im Zeitalter der künstlichen Intelligenz. Sie helfen Ihnen dabei, Bürokratie zu vermeiden oder sie zumindest pragmatisch zu handhaben.

Über den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. engagiert sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines starken Datenschutzrahmens. Dies umfasst sowohl die gesetzliche Benennungspflicht als auch die praxisgerechte Umsetzung neuer technischer und rechtlicher Herausforderungen. Datenschutzbeauftragte spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sind wichtige Impulsgeber bei technologischen Entwicklungen und tragen durch ihre Arbeit wesentlich zum Bürokratieabbau innerhalb der Unternehmen bei. Die Förderung von Qualität, Kompetenz und praxisnaher Unterstützung steht dabei stets im Vordergrund. Der BvD ist Gründungsmitglied der EFDPO – European Federation of Data Protection Officers.

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