Der Regionspräsident hatte sich im September mit den Vorsitzenden der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP auf eine Beurlaubung zu einem Zeitpunkt im März 2026 verständigt.
Die Möglichkeit für die Beurlaubung ohne Bezüge ergibt sich aus § 64 Abs.1 NBG, der Antrag auf Wahlvorbereitungsurlaub basiert auf § 69 Abs. 1 NBG.
Der Gesamtzeitraum der Beurlaubung teilt sich wie folgt auf: Vom 23. März bis 19. Juli 2026 und 20. September bis 31. Oktober 2026 hat Steffen Krach Urlaub ohne Dienstbezüge, in dem Zeitraum vom 20. Juli bis 19. September 2026 hat er Wahlvorbereitungsurlaub. Im gesamten Zeitraum erhält Steffen Krach keine Dienstbezüge. Am 1. November 2026 tritt dann der oder die neu gewählte Regionspräsident*in das Amt an. Die Wahlen dazu finden am 13. September 2026 statt.
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