Posted in Finanzen / Bilanzen

Jagdverpachtung: Umsatzsteuerpflicht erst in zwei Jahren

Jagdverpachtung: Umsatzsteuerpflicht erst in zwei Jahren Posted on 15. Februar 2023

Die Übergangsfrist, ab wann die Verpachtung einer Jagdgenossenschaft umsatzsteuerpflichtig ist, wurde verlängert. Jetzt ist erst ab 01.01.2025 Umsatzsteuer zu bezahlen. Worauf sich Pächter einstellen sollten.

Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum am Grund und Boden untrennbar verbunden. Man darf nur in bestimmten Revieren jagen. Dabei ist zwischen Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken zu unterscheiden. In Bayern beispielsweise sind Eigenjagdbezirke mindestens 81,755 Hektar groß. Gemeinschaftliche Jagdbezirke haben eine Mindestgröße von 250 Hektar, im Hochgebirge von 500 Hektar. Unter letztere Kategorie fallen alle Grundflächen einer Gemeinde oder Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören. Die Eigentümer der Flächen, also Jagdgenossen, bilden kraft Gesetz Jagdgenossenschaften. Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Durch die Einführung des neuen Paragraphen 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) änderte sich nun die Definition der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Damit sind von der Rechtsänderung auch Jagdgenossenschaften betroffen. Bisher galt die Jagdverpachtung als eine nicht umsatzsteuerbare Vermögensverwaltung. Die Jagdvergabe soll künftig der Umsatzsteuer unterliegen.

Es gibt jedoch eine Übergangsregel. Bis zum 31.12.2022 war aufgrund eines Antrags die alte Rechtslage weiter anwendbar. Das Jahressteuergesetz 2022 verlängerte diese Bestimmung um weitere zwei Jahre bis zum Stichtag 31.12.2024.

Was Sie wissen müssen

Spätestens für Umsätze ab dem 01.01.2025 handelt es sich bei der Jagdvergabe um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. Ausgenommen sind Wildschadenspauschalen oder Zahlungen für Wildschäden als Schadensersatz. Wildschadenverhütungspauschalen unterliegen jedoch der Umsatzsteuer.

Ausweg Kleinunternehmer

Erzielt der verpachtete Betrieb allerdings weniger als 22.000 Euro Umsatz und übersteigen im laufenden Kalenderjahr die Umsätze nicht mehr als 50.000 Euro, können die Jäger die Kleinunternehmerregelung nutzen. In diesem Fall entfällt die Verrechnung der eingenommenen Vorsteuer mit der erhaltenen Umsatzsteuer. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.

Fazit

„Grundsätzlich begrüßen wir zwar die Verlängerung der Übergangsregelung. Doch unsere Begeisterung hält sich in Grenzen. Da in Deutschland viele Jagdpächter Privatpersonen sind, können diese keine Vorsteuer abziehen“, erklärt Ecovis-Steuerberaterin Karin Merl in Regensburg. Die Änderung führt bei Jagdpächtern damit zu höheren Kosten, weil sie zusätzlich die Mehrwertsteuer zahlen müssen.

„In strukturschwachen Regionen dürfte dies die Vergabe der Jagdpacht erschweren“, sagt Merl. Überdies arbeiten viele Jagdgenossenschaften mit Ehrenamtlichen zusammen. „Als zusätzliche Aufgabe muss der Kassier künftig die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Umsatzsteuerjahreserklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben“, so Steuerberaterin Karin Merl. Entsprechend bringt die Neuerung für die Pächter keine Verbesserung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Karin Merl
Steuerberaterin in Regensburg
Telefon: +49 (941) 79969-0
Jana Klimesch
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (89) 5898-2673
E-Mail: jana.klimesch@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel