Posted in Allgemein

Effiziente energetische Holznutzung muss weiterhin förderfähig bleiben

Effiziente energetische Holznutzung muss weiterhin förderfähig bleiben Posted on 13. Dezember 2022

Die energetische Holznutzung muss weiterhin voll als erneuerbare Energie anrechenbar und förderfähig bleiben, unter Priorisierung effizienter und moderner Technologien, um die Ziele beim Klimaschutz und Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen: Das sind gemeinsame zentrale Forderungen des Energieeffizienzverbandes AGFW und des Fachverbandes Holzenergie (FVH) im
Bundesverband Bioenergie zur laufenden Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU. In einem gemeinsamen Schreiben an den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Dr. Patrick Graichen, betonen die Verbände die Bedeutung von Holz als nachhaltigen erneuerbaren Energieträger und fordern die Bundesregierung auf, sich in den EU-TrilogVerhandlungen für die moderne und effiziente Holzenergie einzusetzen. „Holz stellt die meiste erneuerbare Energie in Deutschland bereit und wird vor allem für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle spielen. Jegliche willkürliche Einschränkung, wie sie jetzt das EU-Parlament bei der Überarbeitung der Erneuerbare Energien Richtlinie vorschlägt, lässt die Klimaschutz- und Energieziele in weite Ferne rücken. Die aktuelle Energiekrise und die Beschleunigung des Klimawandels müssen der Politik als Augenöffner dienen: wir können auf keine erneuerbare Energieform verzichten“, so Gerolf Bücheler, Geschäftsführer des FVH
zu den laufenden Trilog-Verhandlungen.

Die Verbände fordern das BMWK dazu auf, im EU-Ministerrat und in den aktuell laufenden EU-Trilog-Verhandlungen im Sinne der europäischen Versorgungssicherheit und für eine nachhaltige und effiziente energetische Nutzung von Holzbiomasse einzustehen. Zentral dabei ist die Ablehnung der vom EUParlament vorgeschlagenen Definition für „primäre Holzbiomasse“, die für weitestgehend jegliches Waldholz die Förderfähigkeit der energetischen Nutzung streichen und die Anerkennung als erneuerbare Energie begrenzen würde.

Für Holzbiomasse, welche z.B. aus wirtschaftlichen oder logistischen Gründen für keine andere als die energetische Nutzung in Frage kommt, muss eine möglichst effiziente energetische Nutzung, wie zum Beispiel in der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder in effizienten Wärmenetzen, das Ziel sein. Moderne, effiziente Holzenergieanwendungen müssen weiterhin gefördert werden, um die Wärmewende zum Erfolg zu führen. Gerade für Quartierslösungen oder im Altbestand des Gebäudesektors kann Holzbiomasse ideal eingesetzt werden. Andere erneuerbare Wärmequellen wie z. B. Wärmepumpen können die dort benötigten höheren Temperaturen nicht effizient bereitstellen, Holz mittels effizienter und moderner Technologien hingegen schon.

AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch betont: „Wir fordern eine Priorisierung von effizienten und modernen Technologien, wie der KWK und effizienter Wärmenetze,
bei der energetischen Holzbiomassenutzung. So kann die lokale Ressource
nachhaltig genutzt werden und zur sicheren Energieversorgung in Deutschland
beitragen.“

Nach der neuen Definition des EU-Parlaments von „primärer Holzbiomasse“ würde diese auch qualitativ minderwertige Holzbiomasse wie Waldrestholz miteinbeziehen. Nach Wunsch des Parlaments würde dieses von der Förderfähigkeit als Energieträger ausgeschlossen und nur noch begrenzt auf die ErneuerbarenEnergien-Ziele der EU angerechnet werden können. Dies würde dazu führen, dass Waldholz, das qualitativ für keine stoffliche Verwertung geeignet ist, im Wald liegen bleiben und verrotten würde. Daher fordern AGFW und FVH in Anbetracht der Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes den regionalen Rohstoff Holz als Ersatz für fossile Brennstoffe zu nutzen. Dies trage zur sicheren Energieversorgung und Senkung der Energiekosten in Deutschland und Europa bei, so die Verbände.

Die Gemeinsame Stellungnahme zur energetischen Nutzung von Holzbiomasse im Rahmen der Überarbeitung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung.

Über Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

Der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) ist der Dachverband des bundesdeutschen Bioenergiemarktes. Er wurde 1998 gegründet, um der Vielfalt des Bioenergiemarktes mit all seinen Erscheinungsformen und Technologielinien im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor gerecht zu werden. Im BBE sind die Marktakteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette des biogenen Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarktes organisiert: vom Biomasseanbau und ihrer Bereitstellung über den Maschinen- und Anlagenbau bis hin zu der Planung und dem Betrieb von Bioenergieanlagen in den unterschiedlichen Sektoren. Forschungseinrichtungen und Universitäten ergänzen das Kompetenzfeld des Netzwerkes und tragen zu einem kontinuierlichen Know-how Transfer bei.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)
Servatiusstraße 53
53175 Bonn
Telefon: +49 (228) 81002-22
Telefax: +49 (228) 81002-58
http://www.bioenergie.de

Ansprechpartner:
Katharina Milinski
Referentin für Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +4930275817926
E-Mail: milinski@bioenergie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel