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VKA weist Marburger Bund-Forderungen für die Ärzteschaft zurück

VKA weist Marburger Bund-Forderungen für die Ärzteschaft zurück Posted on 2. Dezember 2022

Ärztegewerkschaft fordert vollen Inflationsausgleich plus Entgeltsteigerung von 2,5 Prozent/Forderungsvolumen liegt bei 673 Millionen Euro und würde die Wirtschaftlichkeit der kommunalen Krankenhäuser massiv beeinträchtigen

Die Gewerkschaft Marburger Bund hat heute ihre Forderungen für die mehr als 60.000 Ärztinnen und Ärzte bekannt gegeben, die an einem kommunalen Krankenhaus beschäftigt sind und auf die der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte/VKA) angewandt wird. Er fordert, die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern mit Wirkung ab 1. Januar 2023 im Umfang der „kumulierten monatlichen Inflationsentwicklung seit Oktober 2021 zuzüglich 2,5 Prozentpunkte anzuheben“. Der Marburger Bund geht in seiner Pressemitteilung von einer kumulierten monatlichen Inflationsentwicklung von 10,4 Prozent aus. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte sich im Mai 2022 mit der Gewerkschaft auf einen Tarifabschluss geeinigt. Ein Teil dieser Tarifeinigung war die Erhöhung der Entgelte ab dem 1. Oktober 2021 um 3,35 Prozent.

Wolfgang Heyl, Vorsitzender des Gruppenausschusses der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen und Verhandlungsführer der VKA: „Die Forderungen des Marburger Bundes liegen tatsächlich bei fast 13 Prozent – das ist maßlos überzogen. Sie würden bei unseren Häusern ein Kostenvolumen von rund 673 Millionen Euro verursachen. Wir verstehen, dass auch die Ärztinnen und Ärzte die Inflation trifft. Die gestiegenen Kosten treffen aber auch die Krankenhäuser selbst. Viele unserer Krankenhäuser schreiben schon rote Zahlen. Der Marburger Bund lässt auch völlig außer Acht, dass die Entlastungspakete der Bundesregierung zu einer signifikanten Verringerung der Preissteigerungen führen. Nicht zu vergessen, wir haben im Mai dieses Jahres erst einen Tarifabschluss für die Ärzteschaft vereinbart, der neben einer Entgelterhöhung zahlreiche weitere Verbesserungen mit sich bringt. Das sind alles Kosten, mit denen unsere Häuser kalkulieren müssen. Wir brauchen aber genügend Mittel, um die Daseinsvorsorge sicherstellen zu können – bei einem wie gefordert hohen Abschluss wäre das nicht mehr möglich.“

Die Tarifverhandlungen für die Ärzteschaft beginnen am 23. Januar 2023. Wolfgang Heyl: „Wir fordern den Marburger Bund auf, die wirtschaftliche Situation der kommunalen Krankenhäuser nicht außer Acht zu lassen. Ziel muss ein Tarifabschluss sein, der den Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern gerecht wird. Wir müssen handlungsfähig bleiben, sonst ist die Daseinsvorsorge gefährdet.“

Weitere Informationen finden Sie unter: www.vka.de

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten.

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