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Insolvenzgrund: Arbeitskräftemangel

Insolvenzgrund: Arbeitskräftemangel Posted on 10. August 2022

Coronahilfen, Kurzarbeitergeld und Energiepreishilfen: Für die Krisen der letzten zweieinhalb Jahre hat die Bundesregierung ein umfangreiches Hilfsangebot entworfen. Die heute veröffentlichte Statistik zu den Unternehmensinsolvenzen zeigt deshalb weiterhin wenig Veränderung. Doch der zunehmende Arbeitskräftemangel bringt erste Unternehmen in die wirtschaftliche Schieflage. Dies kann auch der Staat nicht mehr abfedern. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter empfiehlt, sich frühzeitig auf die neue Personallage einzustellen.

Mit heutiger Pressemitteilung* veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Mai 2022 und die weitere Entwicklung des Insolvenzgeschehens im Juli 2022. Demnach ist die Zahl der beantragen Unternehmensinsolvenzen im Mai (1242) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11,3 Prozent gestiegen. Diese liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen der Vorjahre (Mai 2020: -14,7 Prozent, Mai 2019: -27,3 Prozent).

Nach vorläufigen Angaben sind die beantragen Unternehmensinsolvenzen im Juli 2022 um 4,2 Prozent gegenüber dem Vormonat gesunken. Schon im Juni wiesen die Zahlen einen Rückgang gegenüber Mai 2022 um 7,6 Prozent aus. Besondere Auswirkungen infolge der gestiegenen Energiepreise oder der Wirtschaftssanktionen unter dem Eindruck des Ukraine-Krieges sind in den Destatis-Zahlen bisher nicht ablesbar.

Auch wenn die Zahlen nicht dramatisch ansteigen, ändern sich die Ursachen von Insolvenzverfahren“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID). „Unsere Mitglieder berichten in diesen Tagen häufiger von Unternehmen, die aufgrund des Arbeitskräftemangels in die Insolvenz geraten sind. Das sind Unternehmen – insbesondere aus Gastronomie oder Hotellerie – die schon lange aktiv sind, aber einen Personalbedarf haben, der einfach nicht mehr zu decken ist.“

Unternehmen reagieren auf den Personalmangel üblicherweise mit einer Begrenzung ihrer Kapazitäten wie z.B. den zusätzlichen Ruhetag im Restaurant oder einem verkürzten Barbetrieb. Dies schlägt dann auf die Umsätze und Fixkosten durch und kann das Unternehmen schnell in die wirtschaftliche Schieflage bringen. Insolvenzen drohen.

Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren zu einem Arbeitnehmermarkt entwickelt. Man muss sich wahrscheinlich von Geschäftsmodellen verabschieden, die auf die freie Verfügbarkeit vieler preiswerter Arbeitskräfte setzen. Der demographische Wandel wird diese Entwicklung verstärken. Es ist wichtig, jetzt das Unternehmen zu transformieren und die Geschäftsgrundlage an die neue Situation anzupassen. Ein Wandel, der nur auf die Reduzierung der Kapazitäten setzt, ist in vielen Fällen zu kurz gedacht“, so der VID-Vorsitzende.

Quellen:

* Destatis-PM: 4,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzen im Juli 2022 als im Vormonat (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Aktuell/aktuelle-insolvenzen.html)

** Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren), © Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID)/August 2022, Grafik kostenfrei nutzbar

Nicht alle beantragten Insolvenzverfahren werden auch eröffnet. In der Regel liegt die Eröffnungsquote bei ca. 60 Prozent. Voraussetzung einer Eröffnung ist ein Eröffnungsgrund sowie die voraussichtliche Deckung der Verfahrenskosten.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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