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Neue Entscheidungen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) des EU-Rats

Neue Entscheidungen zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) des EU-Rats Posted on 7. April 2022

Der sogenannte CBAM oder auch CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU-KOM soll die Verlagerung von CO2-intensiven Industrieunternehmen in Nicht-EU-Länder mit geringeren Treibhausgasauflagen verhindern. Dazu werden allgemein Importeure von Zement, Strom, Düngemitteln, Eisen, Stahl und Aluminium aus Ländern mit geringen Treibhausgasauflagen CO2-Zertifikate zum Ausgleich erwerben müssen. Der Preis bemisst sich an dem des europäischen Emissionshandels (EU-ETS). Dies soll dazu führen, dass die kostenlose Zuteilung für europäische Industrieunternehmen in den betroffenen Branchen schrittweise wegfällt. Einen ausführlichen Artikel zu CBAM finden Sie hier.

Der EU-Rat hat zu dem Vorschlag der EU-KOM verschiedene Änderungen vorgelegt

In dem Vorschlag ist eine Mindestschwelle enthalten, wobei Waren, deren Einzelwert unter 150€ pro Sendung liegt, nicht unter die Regelungen des CBAM fallen. Mögliche Umgehungspraktiken werden überwacht und verhindert. Zudem wurde die Liste der betreffenden Güter erweitert und der CBAM wird voraussichtlich stärker zentralisiert. Dazu soll ein europäisches Zentralregister für Importeure etabliert werden, statt der nationalen CBAM-Register.

Weiterhin Diskussionsbedarf – wie geht es weiter?

Der EU-Rat sieht in verschiedenen Bereichen noch Bedarf zur Diskussion. insbesondere das Auslaufen der kostenfreien Zuteilungen für CBAM-Sektoren fällt darunter.

Sobald ein Konsens für die einzelnen Punkte gefunden wurde, kann das Gesetz in die Trilogverhandlung starten. Der Vorschlag wird in diesem Prozess erneut durch EU-KOM, EU-Rat und das Europäische Parlament diskutiert.

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