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Swico lehnt Filmgesetz ab

Swico lehnt Filmgesetz ab Posted on 5. April 2022

Swico stellt mit Besorgnis fest, dass die Digitalisierungsindustrie zunehmend für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben herbeigezogen wird. Um dieser bedenklichen Tendenz der Sonderbesteuerung von Digitalunternehmen einen Riegel zu schieben, empfiehlt der Verband der Digitalisierer, am 15. Mai 2022 beim Filmgesetz ein Nein in die Urne zu legen.

Das neue Filmgesetz, auch als «Lex Netflix» bekannt, verlangt, dass Streaminganbieter wie Netflix oder Disney Plus sowie private TV Sender wie 3+, Sat1 oder Pro 7 künftig vier Prozent ihres Umsatzes, gemessen an den CH-Bruttoeinnahmen, in Schweizer Filmproduktionen einbringen oder eine Ersatzabgabe bezahlen müssen. Zudem sollen Streaminganbieter sowie die privaten TV-Sender neu mindestens 30 Prozent europäische Filme anbieten, welche besonders gekennzeichnet werden müssen und gut auffindbar sein sollen.

Ein Referendumskomitee, initiiert von den Jungparteien von FDP, SVP und GLP, hat das Referendum ergriffen und über 70’000 Unterschriften gesammelt. Damit kann das Schweizer Stimmvolk über das neue Filmgesetz entscheiden.

Swico empfiehlt Ablehnung des Gesetzes:

Swico anerkennt den Stellenwert des Schweizer Films als Teil unserer Kultur und würdigt die Qualität des Filmschaffens. Eine staatliche Förderung, respektive die Subventionierung einer Industrie muss jedoch mit staatlichen Mitteln erfolgen – eine Abwälzung auf private Unternehmen ist ordnungspolitisch fragwürdig. Damit wird ein Präzendenzfall für weitere Industrien geschaffen und ausufernden Massnahmen zu Lasten Privater Vorschub geleistet. Spezifische Vorgaben über Inhalt und Präsentation eines Angebots sind ein tiefgreifender Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Die staatlich festgelegte Quote von 30% Europäischen Filmen und die verpflichtende Bevorzugung der Kennzeichnung stellen nicht nur eine völlig neue Dimension von Staatsintervention in betriebliche Unternehmensentscheide dar, sondern auch eine unverdiente Bevormundung der Konsumentinnen und Konsumenten. Das Gesetz ist deshalb abzulehnen.

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