Posted in Allgemein

Pflichten, Risiken und Lösungen für Fuhrparkbetreiber im Güter- und Personenverkehr

Pflichten, Risiken und Lösungen für Fuhrparkbetreiber im Güter- und Personenverkehr Posted on 19. September 2021

Für Verkehrsunternehmen ist es elementar, sich mit den neuen Vorschriften zu befassen, um Bußgelder zu vermeiden. Das Fahrpersonalrecht ist jedoch, wie viele andere Rechtsbereiche auch, sehr komplex. Viele Mythen ranken sich darüber hinaus auch um Themen wie Frankreich, Datenschutz und Fahrerlaubnisrecht. Daher bietet SBS Fleet-Competence perfekt abgestimmte Seminarkonzepte für Fuhrparkbetreiber.

Online auf dem Laufenden bleiben und Bußgelder vermeiden!

27.09.2021 Mythos Frankreich – was Unternehmen wissen sollten
11.10.2021 Fahrerkarte / Digitacho korrekt auswerten – Vorsicht bei Softwares

08.11.2021 Arbeitsrechtliche Maßnahmen
06.12.2021 Datenschutz, Telematik und Ortung
13.12.2021 Änderungen 2022 bei Kabotage und Entsendung

 
Theorie und Praxis – die einmalige Mischung in Deutschland

Seit Inkrafttreten des EU-Mobility Package 1 am 20.08.2020 gelten auch bereits die ersten neuen Vorschriften zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie zum Smart Tachograph. Sukzessive treten weitere Änderungen in Kraft, wie die vorgezogene Umrüstpflicht auf den Smart Tacho Version 2.

In den von SBS Fleet-Competence speziell für Unternehmer, Disponenten und Verkehrsleiter entwickelten Praxisseminaren werden sämtliche auf dem Markt befindliche digitale Fahrtenschreiber sowie alle relevanten Änderungen der Sozialvorschriften umfassend behandelt. Hierzu stehen im Seminar bis zu 100 Trainingsgeräte inklusive Trainingskarten zur Verfügung. So entsteht eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis. Hervorzuheben ist, dass sämtliche Aussagen im Seminar durch Rechtsgrundlagen oder Tests an den Geräten belegt, Mythen auf gleiche Weise widerlegt werden. Vermeiden Sie Bußgelder durch fundierte Kenntnisse statt Mythen!

Alle Termine finden Sie hier den passenden Termin in Ihrer Nähe!

https://unternehmer.sbs-info.de/

Nicht vergessen: Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind in der EU-Verordnung 403/2016 als „sehr schwere Verstöße“ bewertet – Punkt 8: mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung. Punkt 17: fehlender Nachtrag. Drei „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) werden zu einem „schwersten Verstoß“ und können somit zum Entzug der Genehmigung führen.

Über SBS Fleet-Competence

Olaf Horwarth ist offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission und in weiteren Arbeitsgruppen der EU aktiv. Er ist gefragter Ansprechpartner zu den Themen Digitale Fahrtenschreiber, Sozialvorschriften und Ladungssicherung – auch bei Schwerlastkontrollen der Polizei und als Gutachter vor Gericht. Mit seiner Firma SBS Fleet-Competence schult und berät er Fahrer und Unternehmen, die Fahrzeuge über 2,8 t bzw. mit mehr als neun Sitzplätzen einsetzen.

Seine umfangreichen Praxiserfahrungen erwarb der zertifizierte Trainer und Berater in zahlreichen leitenden und geschäftsführenden Positionen in verschiedenen Verkehrsbetrieben (Güter- und Personenverkehr) sowie noch heute gelegentlich als Fahrer von Bus und Lkw. Diese Erfahrungen fördern die Akzeptanz der Teilnehmer und somit den nachhaltigen Lernerfolg. SBS ist zudem als Ausbildungsstätte nach dem BKrFQG in vielen Bundesländern anerkannt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SBS Fleet-Competence
Im unteren Weingarten 6
88682 Salem
Telefon: +49 (7553) 219-4004
Telefax: +49 (7553) 219-4005
http://sbs-info.de

Ansprechpartner:
Olaf Horwarth
Inhaber
Telefon: 075532194004
E-Mail: post@sbs-info.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel