Posted in Finanzen / Bilanzen

Bundesrat fordert eine Obergrenze für Tierhaltung

Bundesrat fordert eine Obergrenze für Tierhaltung Posted on 22. Juli 2021

Aus Tier- und Seuchenschutzgründen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen zu überprüfen. Auch eine flächenbezogene Viehbesatzgrenze ist im Gespräch, also ob der Gesetzgeber die Zahl der gehaltenen Nutztiere pro Flächeneinheit begrenzen soll.

Hintergrund: Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat

Der Bundesrat reagiert mit einer Aufforderung der Bundesregierung auf einen Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der den Tier- und Seuchenschutz verbessern soll (Drucksache 386/21, Beschluss v. 25.06.2021). Auch wenn sich der Antrag nicht konkret darauf bezieht, liegt der Verdacht nahe, dass sich diese Forderung auf einen Großbrand einer Ferkelzuchtanlage mit verheerenden Tierverlusten in Alt Tellin im Frühjahr 2021 bezieht.

Diese Maßnahmen soll die Bundesregierung ergreifen

Die Bundesregierung soll überprüfen, ob sich Gesetzesänderungen umsetzen lassen, mit denen sich der Tier- und Seuchenschutz künftig verbessern lässt. Die einzelnen Maßnahmen, die die Bundesregierung nun hinsichtlich ihrer Machbarkeit prüfen soll, sind:

  • Größenbeschränkungen für Tierhaltungsanlagen, wenn sich diese wettbewerbsneutral einführen lassen
  • Regionale, flächenbezogene und ökologisch vertretbare Begrenzung des Viehbesatzes mit Nutztieren (zwei Großvieheinheiten pro Hektar)
  • Erlass einer neuen Rechtsverordnung, die Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen im Fall technischer Störungen oder im Brandfall festlegt
  • Bereitstellung jährlicher Informationen zu Stör- und Brandfällen in Tierhaltungsanlagen, die mit hohen Tierverlusten einhergehen
  • Verankerung baurechtlicher Mindeststandards für den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen

Auch kritisiert der Bundesrat, dass Tierhalter tierwohlfördernde Umbaumaßnahmen nicht zeitnah in Angriff nehmen können, da die gesetzlichen Voraussetzungen aktuell noch nicht gegeben sind.

Das würde die Obergrenze für die Tierhaltung bedeuten

„Die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf zwei Großvieheinheiten pro Hektar würde die Tierhalter hart treffen. Vor allem in kleinräumig strukturierten Gebieten müssten dann wahrscheinlich noch mehr Betriebe die Tierhaltung einstellen, da sie betriebswirtschaftlich einfach nicht mehr sinnvoll wäre“, sagt Ecovis-Unternehmensberater Rainer Priglmeier in Dingolfing.

Rainer Priglmeier, Unternehmensberater bei Ecovis in Dingolfing

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft*
Telefon: +49 (89) 5898-266
E-Mail: gudrun.bergdolt@ecovis.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel