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Corona-Bonus: Auch für Mitarbeiter in der Landwirtschaft bis 31.03.2022

Corona-Bonus: Auch für Mitarbeiter in der Landwirtschaft bis 31.03.2022 Posted on 30. Juni 2021

Auch Landwirte können den Corona-Bonus nutzen und diesen als Belohnung an ihre Mitarbeitenden zahlen. Dafür haben sie bis 31. März 2022 Zeit.

Was ist der Corona-Bonus?

Landwirte dürfen ihren Mitarbeitenden 1.500 Euro Corona-Bonus zahlen. Das geht, wenn sie ihn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren und er die Folgen der Corona-Krise abmildern soll. Für Landwirte selbst ist er sozialabgabenfrei, für die Mitarbeitenden lohnsteuerfrei. Die Frist zur Auszahlung ist der 31. März 2022.

Wie ist der Corona-Bonus zu zahlen?

Landwirte können den Bonus einmalig auszahlen. Wer ihn bereits gezahlt hat, darf das nicht nochmal tun. Aber: Landwirte können den Corona-Bonus beliebig oft splitten, also beispielsweise 750 Euro im Juli 2021 und 750 Euro im Februar 2022 auszahlen.

Tipp: Corona-Bonus auch für Minijobber

„Besonders interessant für Landwirte ist, dass nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Minijobber den Bonus bekommen können“, sagt Ecovis-Steuerberater Michael Sporrer in Straubing.

Eine Übersicht, über alle Bedingungen des Corona-Bonus, finden  Sie in unserer Pressemitteilung.

Michael Sporrer, Steuerberater bei Ecovis in Straubing

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