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„Bundesverfassungsgericht wird Wächterrolle auch in Zukunft übernehmen müssen“

„Bundesverfassungsgericht wird Wächterrolle auch in Zukunft übernehmen müssen“ Posted on 18. Mai 2021
Das Bundesverfassungsgericht hat neue Anträge gegen das Anleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) zurückgewiesen. Mit Bezug auf sein Urteil vom Mai 2020 sieht das Gericht seine Forderung nach einer angemessenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit des PSPP nun als erfüllt an. Prof.  Dr.  Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim, erklärt dazu:

„Mit diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung um die EZB-Anleihekäufe im Rahmen des PSPP vor der Pandemie endgültig ad acta gelegt. Im Rückblick auf das spektakuläre und zu Unrecht viel kritisierte PSPP-Urteil des Gerichts ist anzuerkennen, dass Karlsruhe der geldpolitischen Debatte in Europa einen Dienst erwiesen hat. Die EZB wurde gezwungen, sich stärker mit den Gegenargumenten gegen die Staatsanleihekäufe auseinander zu setzen und noch besser dazu zu kommunizieren. Den Bundestag hat das Gericht dazu gebracht, seinen Kontrollauftrag bewusster wahrzunehmen.
 Mit dem heutigen Beschluss ist die europa- und verfassungsrechtliche Auseinandersetzung um die Anleihekäufe aber keineswegs dauerhaft beendet. In der Pandemie hat der EZB-Rat viele der Sicherheitsvorkehrungen kassiert, welche eine verbotene monetäre Staatsfinanzierung verhindern sollen. Das Eurosystem kauft Staatsanleihen heute stark selektiv mit Übergewicht der Hochschuldenstaaten. Außerdem ist das Eurosystem zum wichtigsten Investor in Euro-Staatsanleihen avanciert, ohne das aktuell etwa die reibungslose Finanzierung der italienischen Staatsschulden nicht mehr vorstellbar ist. Diese Schlüsselrolle für die Staatsfinanzierung steht der EZB in der Pandemie zu, aber sicher nicht mehr danach. Insofern wird das Bundesverfassungsgericht zu diesen Fragen auch in Zukunft eine wichtige Wächterrolle übernehmen müssen, wenn der Europäische Gerichtshof weiterhin bei seiner weitgehend kritiklosen Haltung bleibt.“

Über ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

Das ZEW in Mannheim forscht im Bereich der angewandten und politikorientierten Wirtschaftswissenschaften und stellt der nationalen und internationalen Forschung bedeutende Datensätze zur Verfügung. Das Institut unterstützt durch fundierte Beratung Politik, Unternehmen und Verwaltung auf nationaler und europäischer Ebene bei der Bewältigung wirtschaftspolitischer Herausforderungen. Zentrale Forschungsfrage des ZEW ist, wie Märkte und Institutionen gestaltet sein müssen, um eine nachhaltige und effiziente wirtschaftliche Entwicklung der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Durch gezielten Wissenstransfer und Weiterbildung begleitet das ZEW wirtschaftliche Veränderungsprozesse. Das ZEW wurde 1991 gegründet. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Derzeit arbeiten am ZEW Mannheim rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen rund zwei Drittel wissenschaftlich tätig sind.

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Arbeitsmärkte und Personalmanagement; Digitale Ökonomie; Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik; Internationale Finanzmärkte und Finanzmanagement; Marktdesign; Soziale Sicherung und Verteilung; Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement; Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft.

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