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Im Podcast-Gespräch mit Partnerin Kathrin Schürmann zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Im Podcast-Gespräch mit Partnerin Kathrin Schürmann zur Datenschutz-Folgenabschätzung Posted on 30. April 2021

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) in der praktischen Umsetzung wirft viele Fragen auf. Unternehmen und öffentliche Stellen wissen häufig nicht, wann eine DSFA durchzuführen ist, wie diese organisiert wird und mit welchem Aufwand dabei zu rechnen ist. Im Gespräch mit Stephan Hansen-Oest alias Datenschutz-Guru, Rechts- und Fachanwalt für IT-Recht, gibt Kathrin Schürmann, Partnerin der SRD Rechtsanwälte, Praxis-Einblicke in das bedeutsame Thema.

Von Tipps und Erfahrungen in der Erstellung der DSFA, über gute Vorgehensweisen und Anwendungspraktiken, bis hin zu den neuesten Trends im Datenschutz – im Podcast wurden viele wichtige Thematiken erläutert und aufbereitet.

Hier können Sie sich den Podcast in voller Länge und on demand anhören: https://bit.ly/3aRmnms

Über SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte

Die Technologiekanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer bietet Mandanten maßgeschneiderte juristische Strategien und eine effiziente Umsetzung von innovativen Maßnahmen. Namhafte Unternehmen und Organisationen vertrauen ihrer Expertise. Die hochspezialisierten Anwältinnen und Anwälte lösen komplexe Fragestellungen im Bereich Technologie und Medien sowie Datenschutz und IT mit juristischem Know-how, technischem Verständnis, Exzellenz und Augenmaß.

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