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Wie verhalte ich mich, wenn ich zu Unrecht des Mobbings beschuldigt werde?

Wie verhalte ich mich, wenn ich zu Unrecht des Mobbings beschuldigt werde? Posted on 11. März 2021

„Eine Lüge ist bereits dreimal um die Erde gelaufen, bevor sich die Wahrheit die Schuhe anzieht.“ (Mark Twain)

Wie wirkt dieser Satz auf Sie? Was löst er in Ihnen aus? Jede Geschichte, vergleichbar mit der Wahrnehmung der Realität jedes Einzelnen, ist ein subjektives Erlebnis. Die allgemeingültige Realität eines jeden Menschen baut auf dessen Erfahrungen und Werte und Normen auf. Auch wenn der Erzähler der Geschichte nicht selbst davon betroffen ist, ist es seine Sicht, die er an andere weitergibt. Ob das nun die Wahrheit ist oder nicht sei mal dahingestellt. Denn auch die „Wahrheit“ setzt sich aus Vorinformationen und Wertungen anderer zusammen. Ein Gerücht ist schnell in die Welt gesetzt und verbreitet sich wie ein Lauffeuer, je skurriler und absurder, desto schneller spricht es sich erfahrungsgemäß herum.

Und noch bevor die Betroffenen es mitbekommen oder durch andere zu hören bekommen, hat sich ein Gerücht schon so weit verankert, dass es kaum mehr aus der Welt zu schaffen ist. Ob die Geschichte letzten Endes dann stimmt, ist die andere Seite der Medaille. Denn Andere von seiner Unschuld zu überzeugen ist in der Regel sinnlos: Durch Voreingenommenheit und falsche Schlussfolgerungen, geprägt durch die persönlichen Erfahrungen und Werte der Mitmenschen, hat sich deren eigene Meinung schon längst manifestiert.
Gerade deshalb sind falsche Verdächtigungen so gefährlich: Kaum einer kann das Ausmaß einschätzen, das eine Falschanschuldigung mit sich bringt.

Zu Unrecht beschuldigt wegen Mobbings:

Als realitätsnahen Vergleich nehmen wir uns die Thematik: „Zu Unrecht wegen
Mobbings beschuldigt“ vor. Klar ist: Mobbing ist ein schwerwiegendes Vergehen und sowohl strafrechtlich, als auch menschenrechtlich gesehen ein totales No-Go.
Aber angenommen der Täter ist in Wirklichkeit das Opfer und das vermeintliche „Opfer“ die treibende Kraft hinter allem? Wenn dies der Fall ist, spricht man von „Falschen Anschuldigungen“. Strafrechtlich kann dies für den Täter bis zu fünf Jahre Haft bedeuten, da bei Falschanschuldigungen mehrere Vergehen im Raum stehen können. (Meineid, Vortäuschen einer Straftat, üble Nachrede, Verleumdung etc.)

Ist der Ruf innerhalb der Gesellschaft erst einmal angekratzt, kann das so schnell nichts wieder ändern, nicht einmal die Wahrheit. Deshalb ist es ganz gefährlich innerhalb des sozialen Umfelds mutwillig Gerüchte in die Welt zu setzen, die jemand Unschuldiges in solch eine ernste Lage bringen. Besonders bei Sexualdelikten und häuslicher Gewalt sollte man lieber zweimal überlegen, ob man jemanden, der unschuldig ist bewusst ans Messer liefert.

Mögliche Motive hinter falschen Verdächtigungen:

Es kann ein persönlicher Racheakt sein oder der Versuch, einen beruflichen oder privaten Konkurrenten loszuwerden. Welcher Grund genau letztendlich zu einer solchen Tat geführt haben, ist für das Opfer allerdings meist irrelevant. Denn der Antrieb hinter so einer Falschanschuldigung ist in der Regel nicht annähernd so schlimm wie die Konsequenzen des wahren Opfers:

– Missgunst
– Gedankenlosigkeit
– Halbwissen
– Konkurrenzkampf/Neid
– Eifersucht/Racheakt

Zu Unrecht beschuldigt wegen Mobbing – Richtige Verhaltensweisen:

Das Eis ist dünn, auf dem man sich in dieser Angelegenheit befindet. Voreiliges, impulsives Handeln und Kurzschlussreaktionen verschlimmern die Sache nur und können im Härtefall die Situation des Beschuldigten noch weiter verschlimmern.
Doch wie verhalte ich mich richtig, wenn ich selbst des Mobbings (o.ä.) bezichtigt werde?
Denn Fakt ist: So etwas vergiftet Freundschaften, Partnerschaften und falls dies am Arbeitsplatz der Fall sein sollte auch das Betriebsklima. Deshalb müssen Sie sich dahingehend auch zur Wehr setzen:

– Das Gespräch suchen
– Belege finden (zur Entkräftung der falschen Unterstellungen)
– Beweise anfordern, die dem Kläger die Tat belegen können
– Unterstützung suchen (Sozialkontakte pflegen und Zeugen auf seine Seite ziehe)

Quelle: Harald Gregoreck

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