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HEID fordert: Auslaufendes Baukindergeld soll entfristet werden

HEID fordert: Auslaufendes Baukindergeld soll entfristet werden Posted on 8. März 2021
  • Am 31. März endet das Baukindergeld
  • Anträge können noch bis Ende 2023 nachgereicht werden
  • Sachverständige fordern Entfristung für 2021

Mit dem 31.03.2021 endet das sogenannte Baukindergeld. Der ursprünglich bis Dezember 2020 eingeführte Eigenheim-Zuschuss für Familien der staatlichen Förderbank KfW wurde coronabedingt verlängert, läuft aber nun zu Ende März aus. Anträge können allerdings noch bis Ende 2023 eingereicht werden. Dafür muss der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung vor dem 31.03.2021 unterzeichnet worden sein. Familien mit Kind können sich dadurch bis zu 12.000 Euro pro Kind für die Eigenheimfinanzierung sichern. Da der Finanzierungstopf noch nicht leer ist, fordern Sachverständige wie André Heid, das Baukindergeld zu entfristen.

„Wohneigentum ist eine der wichtigsten Säulen für die individuelle Vermögensbildung und ein essenzieller Bestandteil der Altersvorsorge. Besonders in strukturschwachen Regionen kann Wohneigentum stabilisierend auf das Gesellschaftsgefüge wirken. Trotz dieser offensichtlichen Vorteile ist die Wohneigentumsquote bei Familien mit Kindern in Deutschland verhältnismäßig niedrig. Die hohe Finanzierungslast stellt für die meisten Familien eine zu große Hürde bei der Erfüllung des Traums vom Eigenheim dar. Baukindergeld führt in diesem Fall zu einer nicht unerheblichen Entlastung. Marktuntersuchungen zufolge kann die finanzielle Belastung in beliebten Großstadtgegenden um bis zu zehn Prozent reduziert werden“, erklärt André Heid, zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien und Geschäftsführer von HEID Immobilienbewertung.

Die Finanzierungsspritze der staatlichen Förderbank KfW zahlt gestaffelt über zehn Jahre einen Gesamtzuschuss von 12.000 Euro pro Kind, das zum Zeitpunkt des Antrags unter 18 Jahre alt und Teil des Haushalts sein muss – in Bayern fällt die Hilfe sogar jährlich um 300 Euro höher aus. Bei Beantragung ist zu beachten, dass das Haushaltsjahreseinkommen einer Familie mit einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen darf. Für jedes weitere Kind im Haushalt kann das Haushaltseinkommen um 15.000 Euro steigen. Für die Errechnung werden die Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres herangezogen.

Das Baukindergeld ist für die Förderung von erstmaligem Wohneigentumserwerb gedacht. Sollte also bereits ein Eigenheim vorhanden sein, ist die Förderung ausgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilien selbst genutzt oder vermietet werden. Ist dies der Fall, ist es irrelevant, ob die zu finanzierende Wohnung bereits bewohnt ist. Solange der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum Stichtag unterzeichnet wurde, kann ein Antrag noch bis Ende 2023 eingereicht werden.

André Heid erklärt weiter: „Da das Baukindergeld erst nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags genehmigt wird, zählt es nicht als Eigenkapital und wird somit auch nicht von Banken bei der Kreditvergabe berücksichtigt. Allerdings fragen diese oftmals im Rahmen der Finanzierungsprüfung nach der Förderung. Für die Kredittilgung können dann bei den zuständigen Finanzinstituten entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, mit denen das Baukindergeld genutzt wird, um monatlich höhere Kreditraten zu begleichen. Auch für Sondertilgungen wird das Fördergeld gern eingesetzt. In welcher Form man das Baukindergeld auch immer nutzt, Zinskosten werden in allen Fällen gespart.“

Deutschlandweit wurden bisher schon rund 310.000 Eigenheime mit Hilfe des Zuschusses finanziert. Es wird solange genehmigt, bis die vom Bund eingeplanten 9,9 Mrd. Euro aufgebraucht sind.

„Bis Ende 2020 wurden mit rund 5,5 Mrd. Euro gerade einmal etwas mehr als die Hälfte des verfügbaren Geldes genutzt. Vor diesem Hintergrund war die einmalige Verlängerung bis März zwar eine durchaus begrüßenswerte Maßnahme der Regierung. In Anbetracht der anhaltenden Pandemie und des stetig steigenden Wohnraummangels schließen wir uns jedoch Forderungen nach einer gänzlichen Entfristung des Förderprogramms an. Das kann ein großer Schritt zur Erhöhung des Anteils an Wohneigentum in Deutschland werden“, sagt André Heid.

Über Heid Immobilienbewertung

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und einem Expertenteam aus 80 zertifizierten Immobiliengutachtern bietet HEID Immobilienbewertung sowohl privaten als auch gewerblichen Kunden höchste Sachkompetenz bei der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Als Mitglied des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands (DGuSV), einem der größten Sachverständigenverbände im deutschsprachigen Raum, orientieren sich die Mitarbeiter von HEID an höchsten Qualitätsstandards und sind dabei umfassend vernetzt. Allein 2020 erstellte das Unternehmen mehr als 3000 Gutachten für private und gewerbliche Kunden sowie die öffentliche Hand.
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