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Buchhaltungsservice: Die pure Zeitersparniss

Buchhaltungsservice: Die pure Zeitersparniss Posted on 1. März 2021

Buchhaltungsservice: Zeitersparnis durch Outsourcing Die PLF Consult GmbH organisiert das Outsourcing der Buchhaltung für Firmen. Diese sparen damit viel Zeit. Ein Buchhaltungsservice durch ein Steuerberatungsbüro hat noch mehr Vorteile, denn der Steuerberater kennt durch die Buchhaltung die Geschäftsvorfälle des Unternehmens sehr genau.

Buchhaltungsservice: Finanz- und Lohnbuchhaltung

Der professionelle Buchhaltungsservice bereitet die Finanzdaten eines Unternehmens gesetzeskonform auf. Gleichzeitig arbeitet er effizient und nach höchsten Sicherheitsstandards. In jedem Unternehmen ist eine Finanzbuchhaltung erforderlich, bei sozialversicherungspflichtig angestellten Beschäftigten kommt die Lohnbuchhaltung dazu. Eine Zwitterstellung nimmt die Abrechnung von Honoraren und Provisionen ein. Diese können, müssen aber nicht SV-pflichtige Anteile enthalten. Ohne solche Anteile zählen sie zur reinen Finanzbuchhaltung. Diese ordnungsgemäß zu führen ist für Firmen essenziell. Sie sind dadurch stets auf der sicheren Seite gegenüber dem Finanzamt und haben gleichzeitig einen tagesaktuellen Überblick über ihre finanzielle Situation. Diese selbst zu berechnen ist schwierig, denn für bestimmte Geschäftsvorfälle ist die doppelte Buchführung erforderlich, die auch das Finanzamt verlangt. Damit ist ein Laie überfordert. Darüber hinaus ist die Buchhaltung ein zeitaufwendiger Prozess. Unternehmen sollten sie daher einem ausgebildeten Buchalter übertragen. Die PLF Consult GmbH hilft beim Outsourcing. Der Buchhaltungsservice erstellt bei Bedarf auch die betriebswirtschaftliche Auswertung und die Bilanz mit den geforderten Summen- und Saldenlisten, der Aufstellung offener Posten und weiterer Listen mit relevanten Finanzdaten. Des Weiteren achtet er auf die Fristen für die Abgabe der Steuervoranmeldungen (Umsatz- und Einkommensteuer). Die Erstberatung ist praktisch immer kostenlos.

Finanzbuchhaltung

Die FiBu gehört als Teilbereich zum betrieblichen Rechnungswesen. Sie erfasst alle Geschäftsvorfälle, durch die ein Zahlungsstrom ausgelöst wird. Dazu gehören auch Verbindlichkeiten und Forderungen, die bei Fälligkeit Bareinzahlungen, Barauszahlungen und eine entsprechende Veränderung des Zahlungsmittelbestands verursachen. Der Fachbegriff hierfür ist die sogenannte pagatorische Buchhaltung. Die Finanzbuchhaltung ist ein Teil der Gesamtbuchhaltung. Andere Teile wie die Lohnbuchhaltung oder die Betriebsbuchhaltung mit ihren kalkulatorischen Kosten sind davon organisatorisch abgetrennt. Zur Finanzbuchhaltung gehören alle unternehmensbezogenen Vorgänge, für die es Finanzdaten gibt. Die Erfassung erfolgt mit Methoden der Buchführung und in sachlichen und zeitlichen Zusammenhängen. Es erfolgt eine Buchung auf Sachkonten. Unternehmer können diese Arbeit vorbereiten und damit ihre Kosten für die ausgelagerte Buchführung senken, indem sie ihre Eingänge und Rechnungen von vornherein kontieren, also nach Sachkonten geordnet abgeben. Welche Art von Sachkonten dies sind, gibt der Buchhaltungsservice anhand der Finanzvorgänge im betreffenden Unternehmen vor. Eine Kontierung könnte zum Beispiel so aussehen:

  • alle Einnahmen oder Einnahmen getrennt nach Verkauf von Produkten sowie Erträgen aus Vermietung/Verpachtung, Merchandising etc.
  • Materialeinkauf
  • Anschaffung, Abschreibung und Leasing von Maschinen und Geräten
  • Fuhrparkkosten (Leasing oder Anschaffung von Kraftfahrzeugen, Abschreibung, Kraftstoff, Inspektionen, Wartung und HU/AU, Parkplatzmiete etc.)
  • Mieten bzw. Pacht für Büros, Produktionsstätten und Lager
  • Energie
  • Provisionen und Honorare
  • alle Bereiche der Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung ist wie erwähnt ein gesonderter Bereich. Am Ende von Rechnungsperioden wie Monat, Quartal und Jahr schließt der Buchführungsservice die Konten ab. Welche Perioden das sind, hängt von den Zeiträumen für die Steuervoranmeldungen, von Bilanzierungs- und von Meldepflichten etwa von Aktiengesellschaften ab. Der Buchführungsservice erstellt aus dem Material die Bilanz und die GUV (Gewinn- und Verlustrechnung), die für das Finanzamt als EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) dargestellt wird. Gewinne oder Verluste des Unternehmens müssen gegenüber Beteiligten des Unternehmens, Aktionären, Mitarbeitern und dem Finanzamt dargestellt werden. Die Form der Finanzbuchhaltung unterliegt für einzelne Unternehmensformen spezifischen gesetzlichen Vorschriften. Auch das ist ein Grund, sie an einen professionellen Buchführungsservice auszulagern. Alternativ müsste das Unternehmen mindestens einen Finanzbuchhalter einstellen. Diese Stelle lohnt sich für kleinere Betriebe eindeutig nicht. Zu den gesetzlichen Vorschriften gehört grundsätzlich eine transparente Finanzbuchhaltung und die zehnjährige Aufbewahrung der Unterlagen.

Lohnbuchhaltung

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind Aufgaben der Lohnbuchhaltung. Des Weiteren pflegt sie die Personalstammdaten, führt die Jahreslohnkonten, gibt gesetzlich vorgeschriebene Meldungen ab (DEÜV, SV-Beiträge, Lohnsteueranmeldung) und erstellt Buchungsbelege und DTA-Dateien für die Finanzbuchhaltung. Kleinere Unternehmen lassen ihre Lohnbuchhaltung bzw. den damit beauftragten Service auch Arbeitsverträge erstellen. Auch für die korrekte Lohnbuchhaltung existieren gesetzliche Vorschriften.

Die PLF Consult GmbH vermittelt für Unternehmen jeder Größenordnung den passenden Buchführungsservice.

Über die PLF Consult GmbH

Die PLF Consult GmbH blickt auf eine lange Tradition zurück: Sie wurde 2005 gegründet und seit Beginn an mit steigender Erfolgsbilanz. Besonders stolz sind wir auf unseren herausragenden Kundenservice – wir möchten, dass unsere Kunden immer zu 100% zufrieden sind.

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