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Einrichtung eines Investitionsausschusses des Boards und Ernennungen für Ausschüsse

Einrichtung eines Investitionsausschusses des Boards und Ernennungen für Ausschüsse Posted on 17. Februar 2021

In Übereinstimmung mit Abschnitt 3.59(c) der Listing Requirements der JSE Limited werden die Aktionäre darüber informiert, dass das Board of Directors ("Board") von Sibanye-Stillwater im Sinne einer guten Corporate Governance und seiner Strategie ein Board Investment Committee ("BIC") eingerichtet hat, das eine zentrale Rolle bei der Steuerung und Überwachung der Kapitalallokation und der Überwachung der Investitionsaktivitäten des Unternehmens übernimmt. Das Komitee wird von Herrn R. P. Menell (Lead Independent Director) und Herrn T. J. Cumming als stellvertretendem Vorsitzenden des BIC geleitet. Die Mitglieder des BIC sind Herr K A Rayner, Frau S N Danson, Herr H J R Kenyon-Slaney, Herr J S Vilakazi und Frau S V Zilwa. Der BIC setzt sich somit ausschließlich aus unabhängigen Non-Executive Directors zusammen.

Darüber hinaus wurde Frau S. V. Zilwa mit Wirkung vom 16. Februar 2021 als zusätzliches Mitglied in den Prüfungs-, Risiko- und Sicherheits- und Gesundheitsausschuss berufen.

Darüber hinaus wurde Herr K. A. Rayner mit Wirkung vom 16. Februar 2021 zum zusätzlichen Mitglied des Nominierungs- und Governance-Ausschusses ernannt.

VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN

Die Informationen in diesem Dokument können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der "Safe Harbour"-Bestimmungen des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich, unter anderem, derjenigen, die sich auf die Finanzlage von Sibanye-Stillwater Limited ("Sibanye-Stillwater" oder der "Konzern"), die Geschäftsstrategien, die Pläne und die Ziele des Managements für künftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil des Senior Managements und der Direktoren von Sibanye-Stillwater widerspiegeln und beinhalten eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen suggeriert werden. Infolgedessen sollten diese zukunftsgerichteten Aussagen im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Dokument dargelegten, betrachtet werden.

Alle in diesem Dokument enthaltenen Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. In zukunftsgerichteten Aussagen werden auch häufig Wörter wie "werden", "prognostizieren", "potenziell", "schätzen", "erwarten", "planen", "vorhersehen" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung verwendet. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen, und sollten im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss genannten, betrachtet werden. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sie kein unangemessenes Vertrauen in solche Aussagen setzen sollten.

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften von Sibanye-Stillwater wesentlich von den Schätzungen oder Prognosen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind, gehören, ohne Einschränkung, die künftige Finanzlage, Pläne, Strategien, Ziele, Investitionsausgaben, prognostizierte Kosten und erwartete Kosteneinsparungen, Finanzierungspläne, die Verschuldungssituation und die Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren; die wirtschaftlichen, geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in Südafrika, Simbabwe, den Vereinigten Staaten und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu erhalten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, Kredit- und andere Auflagen und Beschränkungen einzuhalten und Schwierigkeiten bei der Erlangung zusätzlicher Finanzierungen oder Refinanzierungen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Anleihen zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die Sibanye-Stillwaters Schätzung der aktuellen Mineralreserven zugrunde liegen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, alle laufenden oder zukünftigen Akquisitionen abzuschließen; der Erfolg von Sibanye-Stillwaters Geschäftsstrategie und ihrer Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, die Anforderungen zu erfüllen, die von ihr verlangen, auf eine Weise zu arbeiten, die den betroffenen Gemeinden einen progressiven Nutzen bringt; Änderungen des Marktpreises von Gold und PGMs; das Auftreten von Gefahren, die mit dem Unter- und Übertagebergbau verbunden sind; jede weitere Herabstufung des südafrikanischen Kreditratings; eine Anfechtung des Eigentumsrechts an einem der Grundstücke von Sibanye-Stillwater durch Landanwärter gemäß Restitutions- und anderen Gesetzen; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, ihre Strategie und jegliche Änderungen daran umzusetzen; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskämpfen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und der Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen bei der Auferlegung von behördlichen Kosten und relevanten Regierungsvorschriften, insbesondere Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die Wasser, Bergbau, Mineralienrechte und Unternehmenseigentum betreffen, einschließlich deren möglicherweise strittiger Auslegung; das Ergebnis und die Folgen möglicher oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder Umwelt-, Gesundheits- oder Sicherheitsfragen; die Konzentration aller Endveredelungsaktivitäten und eines großen Teils von Sibanye-Stillwaters PGM-Verkäufen aus der Minenproduktion in den Vereinigten Staaten bei einem Unternehmen; die Identifizierung einer wesentlichen Schwachstelle in der Offenlegung und den internen Kontrollen über die Finanzberichterstattung; die Auswirkung der US-Steuerreformgesetzgebung auf Sibanye-Stillwater und ihre Tochtergesellschaften; die Auswirkung der südafrikanischen Devisenkontrollbestimmungen auf Sibanye-Stillwaters finanzielle Flexibilität; die Tätigkeit in neuen geografischen Gebieten und in einem regulatorischen Umfeld, in dem Sibanye-Stillwater bisher keine Erfahrung hat; Unterbrechungen der Stromversorgung, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Engpässe in der Versorgungskette und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; die regionale Konzentration der Betriebe von Sibanye-Stillwater; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stilllegungen von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanten Wartungsarbeiten; die Fähigkeit von Sibanye-Stillwater, leitende Angestellte oder ausreichend technisch qualifizierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie die Fähigkeit, eine ausreichende Repräsentation von historisch benachteiligten Südafrikanern (HDSAs) in ihren Führungspositionen zu erreichen; Ausfall von Sibanye-Stillwaters Informationstechnologie- und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit von Sibanye-Stillwaters Versicherungsschutz; soziale Unruhen, Krankheiten oder natürliche oder von Menschen verursachte Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger der in Südafrika ansässigen Betriebe von Sibanye-Stillwater; und die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten, wie z.B. des Coronavirus (COVID-19). Weitere Einzelheiten zu potenziellen Risiken und Ungewissheiten, die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben, einschließlich des Integrierten Geschäftsberichts 2019 und des Jahresberichts auf Formular 20-F für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jegliche Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem Maße, in dem dies gesetzlich vorgeschrieben ist). Diese zukunftsgerichteten Aussagen wurden von den externen Wirtschaftsprüfern des Unternehmens weder geprüft noch wurde darüber berichtet.

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